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Allgemeine Angaben

Die Uzin Utz SE ist an der Frankfurter Börse im Segment General Standard gelistet. Die Konzernmuttergesellschaft ist die Uzin Utz Societas Europaea, europäische Aktiengesellschaft, (im Folgenden auch Uzin Utz SE) mit Sitz in Ulm, Dieselstr. 3, Deutschland. Die Gesellschaft ist unter der Nummer HRB 745224 im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm eingetragen. Das Geschäftsjahr des Uzin Utz Konzerns entspricht dem Kalenderjahr.

Als Komplettanbieter des Handwerks widmet sich der Uzin Utz Konzern persönlich und zuverlässig der Erfüllung der lokalen sowie internationalen Anforderungen und Bedürfnisse seiner Kunden. Das Unternehmen bietet seinen Kunden von bauchemischen Produktsystemen und Oberflächenveredelungen bis hin zu Maschinen ein aus seiner Sicht einzigartiges Sortiment für die Bodenbearbeitung an. Annähernd alle angebotenen Produkte werden dabei von den Konzernunternehmen selbst entwickelt und spiegeln den hohen Premiumanspruch, von der Herstellung bis zum Vertrieb an den Kunden, wider.

Der Uzin Utz Konzern ist in 53 Ländern vertreten, davon in 20 Ländern mit Produktions- und/oder Vertriebsgesellschaften (Stand März 2024).

Die Geschäftsschwerpunkte sind in Deutschland, den Niederlanden und der Schweiz. Diese Länder bilden die Kernmärkte des Uzin Utz Konzerns. Wachstumsmärkte befinden sich in den USA, Großbritannien und Frankreich. Aufstrebende Märkte, welche sich schrittweise zu einem Wachstums- oder Kernmarkt entwickeln können sind unter anderem im europäischen Raum wie beispielsweise Belgien und Polen.

Die Berichterstattung erfolgt in TEUR. Durch die Erstellung des Konzernabschlusses in TEUR kann es bei der Addition zu Rundungsdifferenzen kommen, da die Berechnungen der Einzelposten auf Zahlen in EUR basieren. Alle Vorjahreszahlen sind in Klammern gesetzt.

Der Vorstand der Uzin Utz SE hat den Konzernabschluss zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe den Konzernabschluss zu prüfen und zu erklären, ob er den Konzernabschluss billigt. Die Billigung erfolgt am 27. März 2024.

Anwendung der International Financial Reporting Standards

Der Konzernabschluss für das Jahr 2023 wurde in Übereinstimmung mit den am Abschlussstichtag in der Europäischen Union verbindlich anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS), International Accounting Standards (IAS) und den Auslegungen des Standing Interpretations Committee (SIC), des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) sowie den nach § 315e Abs. 1 HGB ergänzend anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften erstellt.

Im Geschäftsjahr 2023 wurden im Konzernabschluss der Uzin Utz SE die folgenden bzw. überarbeiteten und für die Geschäftstätigkeit des Konzerns relevanten Standards und Interpretationen angewandt, die im Geschäftsjahr erstmalig verbindlich anzuwenden waren:

IFRS-Standard Anwendungszeitpunkt
IFRS 17 „Versicherungsverträge" ab 01.01.2023
Änderungen an IAS 1 und IFRS Practice Statement 2-Offenlegung von Rechnungslegungsgrundsätzen ab 01.01.2023
Änderungen an IAS 8-Definition von Schätzungen in der Rechnungslegung ab 01.01.2023
Änderungen an IAS 12-Latente Steuern im Zusammenhang mit Vermögenswerten und
Verbindlichkeiten aus einem einzigen Geschäftsvorfall
 ab 01.01.2023

Zum 1. Januar 2023 hat der Konzern durch die Änderungen an IAS 12 erstmalig Latente Steuern, welche sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einem einzigen Geschäftsvorfall entstehen angewendet. Aufgrund der Anpassung werden latente Steueransprüche in Bezug auf Leasingverbindlichkeiten und latente Steuerschulden in Bezug auf Nutzungsrechte erfasst. Aus der Anpassung der „Initial Recognition Exemption“ und der erstmaligen Anwendung des überarbeiteten Standards ergeben sich keine wesentlichen Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung. Weitere Informationen aus der erstmaligen Anwendung der Änderungen (IAS 12) befinden sich im Kapitel 15 Latente Steuern.

Die Anwendung der verbleibenden Standards und deren Interpretationen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf den Uzin Utz Konzern zur Folge.

Folgende Standards und Interpretationen sind zum 31. Dezember 2023 veröffentlicht, aber im Konzernabschluss der Uzin Utz SE noch nicht verpflichtend anzuwenden:

IFRS-Standard Anwendungszeitpunkt
Änderungen an IFRS 16-Leasingverbindlichkeiten in einer Sale-and-Leaseback-Transaktion ab 01.01.2024
Änderungen an IAS 1 – Klassifizierung von Schulden als kurz-oder langfristig ab 01.01.2024
Änderungen an IAS 7 Kapitalflussrechnungen und IFRS 7 Finanzinstrumente ab 01.01.2024
Änderungen an IAS 21 Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse: Mangel der Umtauschbarkeit ab 01.01.2025

Von der Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung wurde bisher und wird auch voraussichtlich zukünftig kein Gebrauch gemacht.

Die Auswirkung der zum 31. Dezember 2023 veröffentlichten und im Geschäftsjahr 2023 im Konzern noch nicht angewendeten Standards und deren Interpretationen, wird zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernabschlusses als nicht wesentlich eingeschätzt.

Der Konzernabschluss wurde nach dem Prinzip der funktionalen Währung gemäß IAS 21 in Euro aufgestellt. Die Gesamtergebnisrechnung folgt dem Gesamtkostenverfahren.

Konsolidierungsmethoden

Konsolidierungskreis

Der Konzernabschluss umfasst den Abschluss des Mutterunternehmens Uzin Utz SE und derjenigen Gesellschaften, bei denen das Mutterunternehmen das Beteiligungsunternehmen beherrscht. Es beherrscht ein Beteiligungsunternehmen, wenn es die Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen besitzt, es den schwankenden Renditen aus einem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels seiner Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen zu beeinflussen. Diese beherrschten Gesellschaften werden ab dem Erwerbszeitpunkt, d. h. ab dem Zeitpunkt, zu dem der Konzern die Beherrschung erlangt, vollkonsolidiert. Entfällt die Beherrschung durch das Mutterunternehmen, erfolgt eine Entkonsolidierung des betreffenden Tochterunternehmens.

Nachfolgende Übersicht zeigt die Anzahl der einbezogenen Gesellschaften in Abhängigkeit von der Art der Konsolidierung.

Art der Konsolidierung 31.12.2023 31.12.2022
(Anzahl)    
Vollkonsolidierung 30 30
Inland 7 7
Ausland 23 23
At equity bewertete Unternehmen 2 2
Inland 1 1
Ausland 1 1

Änderungen im Konsolidierungskreis

Im Geschäftsjahr 2023 ergab sich folgende Änderung des Konsolidierungskreises (Angabe der Beteiligungsquote in Klammern):

  • COFOBO Holding B.V. (100 %)

Im Geschäftsjahr 2022 hielt Uzin Utz Nederland B.V. 70 % an der COFOBO Holding B.V.. Mit Wirkung zum 20. Januar 2023 wurden die übrigen 30 % der COFOBO Holding B.V. von der Uzin Utz Nederland B.V. erworben, wodurch Uzin Utz Nederland B.V. seither als einziger Anteilseigner auftritt. Da die COFOBO Holding B.V. 100 % der INTR. B.V. hält, ist auch der Anteilsbesitz von Uzin Utz Nederland B.V. an der INTR. B.V. somit auf 100 % gestiegen. Der Kaufpreis der Anteile betrug inklusive Anschaffungsnebenkosten 3.250 TEUR, wovon der Käufer eine Zahlung per Banküberweisung in Höhe von 2.539 TEUR an den Verkäufer tätigte. Der verbleibende Betrag in Höhe von 711 TEUR resultiert aus einem Darlehensvertrag vom 05. Dezember 2017 zwischen dem Verkäufer, der HEK Holding B.V., und dem Käufer, der Uzin Utz Nederland B.V., welcher nun mit dem Kaufpreis verrechnet wurde. Es handelt sich hierbei um eine konzerninterne Transaktion, bei welcher keine wesentlichen Transaktionskosten entstanden sind und, die keine Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns hat.

Die COFOBO Holding B.V. wurde am 07. Februar 2018 als Dachgesellschaft zum Erwerb der damaligen Gesellschaften Bosgoed Groothandel B.V. und Forinn B.V. gegründet. Dabei handelte es sich um zwei Großhändler, die mit ihrem breiten Sortiment und ihren zwei Abhollagern die Logistik des Uzin Utz Konzerns effizienter gestalteten. Am 01. April 2019 wurden die beiden Großhändler Bosgoed Groothandel B.V. und Forinn B.V. fusioniert und es wurde daraus die neue Gesellschaft INTR. B.V. gegründet. Die COFOBO Holding B.V. wurde seit ihrer erstmaligen Einbeziehung in den Konzernabschluss im Jahr 2018 vollkonsolidiert. Durch den Erwerb der übrigen 30 % der Anteile hat sich keine Änderung am Einbezug in den Konzernabschluss in Form der Vollkonsolidierung ergeben.

Assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen

Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, auf das der Konzern maßgeblichen Einfluss hat. Maßgeblicher Einfluss ist die Möglichkeit, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen des Unternehmens, an dem die Beteiligung gehalten wird, mitzuwirken. Diese Möglichkeit besteht grundsätzlich bei einer Beteiligungsquote ab 20,0 %, es sei denn dies kann eindeutig widerlegt werden. Dabei liegt weder Beherrschung noch gemeinschaftliche Führung der Entscheidungsprozesse vor.

Aufgrund des maßgeblichen Einflusses erfolgt die Einbeziehung der artiso solutions GmbH, Deutschland, an der das Mutterunternehmen direkt 50,0 % der Anteile hält, als assoziiertes Unternehmen anhand der Equity-Methode.

Ein Gemeinschaftsunternehmen wird als eine gemeinsame Vereinbarung definiert, bei der die Parteien, die gemeinsam Beherrschung ausüben, Rechte am Nettovermögen des Unternehmens haben, an dem sie beteiligt sind. Gemeinschaftliche Führung ist die vertraglich vereinbarte, gemeinsam ausgeübte Führung einer Unternehmung. Diese ist nur dann gegeben, wenn Entscheidungen über die maßgeblichen Tätigkeiten die einstimmige Zustimmung der an der gemeinschaftlichen Führung beteiligten Parteien erfordern.

Die Einbeziehung der P.T. Uzin Utz Indonesia, Indonesien, die mit 49,0 % der Anteile dem Mutterunternehmen zuzurechnen ist, erfolgt als Gemeinschaftsunternehmen anhand der Equity-Methode.

Nach der Equity-Methode sind Anteile an assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen mit ihren Anschaffungskosten in die Konzernbilanz aufzunehmen, die um Veränderungen des Anteils des Konzerns am Gewinn oder Verlust und am sonstigen Ergebnis sowie etwaige Ausschüttungen des assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens nach dem Erwerbszeitpunkt angepasst werden. Verluste eines assoziierten Unternehmens oder eines Gemeinschaftsunternehmens, die den Anteil des Konzerns an diesem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen übersteigen, werden nicht erfasst. Eine Erfassung erfolgt lediglich dann, wenn der Konzern rechtliche oder faktische Verpflichtungen zur Verlustübernahme eingegangen ist bzw. Zahlungen an Stelle des assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens leistet.

Nicht einbezogene Gesellschaften

Gesellschaften, die einzeln sowie auch in ihrer Gesamtheit für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung sind und deren Einbeziehung unter Beachtung des cost-benefit-constraint (der sogenannten „Kosten-Nutzen-Abwägung“) nicht zu rechtfertigen ist, werden nicht konsolidiert. Sie werden grundsätzlich mit den jeweiligen Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Zeitwerten im Konzernabschluss bilanziert. Die Umsatzerlöse pro nicht einbezogener Gesellschaft liegen unter 1,0 % des Konzernumsatzes. Die Summe der Vermögenswerte pro nicht einbezogener Gesellschaft liegt unter 1,0 % der Konzernbilanzsumme. Bei den nicht in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen handelt es sich um folgende Gesellschaften:

  • Artiso AG (Beteiligungsquote 50 %)
  • Uzin Utz Tools Verwaltungs GmbH (Beteiligungsquote 100 %)
  • codex Verwaltungs GmbH (Beteiligungsquote 100 %)
  • Servo 360° GmbH (Beteiligungsquote 100 %)
  • Netzwerk Boden GmbH (Beteiligungsquote 50 %)

Eine Aufstellung des Anteilsbesitzes der Konzerngesellschaften befindet sich im Abschnitt „sonstige Angaben“ unter dem Unterpunkt „Konzerngesellschaften“.

Konsolidierungsgrundsätze

Der Konzernabschluss basiert auf den nach konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erstellten Abschlüssen der Uzin Utz SE und der einbezogenen Tochterunternehmen. Sofern es erforderlich war, wurden die Jahresabschlüsse der Tochterunternehmen an die konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angepasst. Grundlage für die Anpassungen waren die vom Mutterunternehmen erarbeiteten IFRS-Bilanzierungsrichtlinien.

Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode (Purchase Method) gemäß IFRS 3.4 ff. für alle Unternehmenszusammenschlüsse nach dem Übergang auf IFRS zum 01. Januar 2004. Danach werden die Anschaffungskosten eines Unternehmenszusammenschlusses auf die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen identifizierbaren Schulden und Eventualschulden entsprechend ihrer beizulegenden Zeitwerte zum Erwerbszeitpunkt verteilt, unabhängig vom Umfang etwaiger nicht beherrschender Anteile. Der die anteiligen Nettozeitwerte der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden übersteigende Teil der Anschaffungskosten der Beteiligung wird als Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill) bilanziert. Die Bewertung von nicht beherrschenden Anteilen erfolgt zum anteiligen beizulegenden Zeitwert der erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Verbindlichkeiten (Partial-Goodwill-Methode).

Negative Unterschiedsbeträge werden nach erneuter Beurteilung und Bewertung der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden gemäß IFRS 3.34 erfolgswirksam in der Gesamtergebnisrechnung erfasst.

Die nicht dem Mutterunternehmen zustehenden Anteile am Eigenkapital von Tochterunternehmen werden innerhalb des Konzern-Eigenkapitals als „Nicht beherrschende Anteile“ ausgewiesen.

Aufwendungen und Erträge, Schulden und Vermögenswerte, Eigenkapital, Zwischengewinne und -verluste sowie Zahlungsströme zwischen den einbezogenen Konzerngesellschaften werden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert.

Auf Konsolidierungsvorgänge werden entsprechend IAS 12 latente Steuern gebildet.

Währungsumrechnung

Die Umrechnung der in fremder Währung erstellten Jahresabschlüsse einbezogener Auslandsgesellschaften erfolgt nach dem Konzept der funktionalen Währung (IAS 21). Die funktionale Währung ist die Währung, in der eine ausländische Gesellschaft überwiegend ihre Mittel erwirtschaftet und Zahlungen leistet. Im Uzin Utz Konzern ist dies bei nahezu allen Auslandsgesellschaften die jeweilige Landeswährung. Da die Gesellschaften ihre Geschäfte selbstständig betreiben, sind die Posten der Bilanz, einschließlich des Geschäfts- oder Firmenwertes, zum Devisenmittelkurs am Bilanzstichtag, das Eigenkapital mit historischen Kursen und die Aufwendungen und Erträge der Gesamtergebnisrechnung mit gewichteten Jahresdurchschnittskursen umgerechnet. Gemäß IAS 21.27 ff. werden Umrechnungsdifferenzen je nach Sachverhalt im sonstigen Ergebnis bzw. ergebniswirksam dargestellt. Die Übernahme des Gesamtergebnisses in die Bilanz erfolgt zu den in der Gesamtergebnisrechnung ermittelten Werten. Eine Anpassung der Rechnungslegung gemäß den Regelungen des IAS 29 in Verbindung mit IFRIC 7 war nicht notwendig, da es im Uzin Utz Konzern keine Tochtergesellschaften mit Sitz in Hochinflationsländern gibt.

Der Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung des Mutterunternehmens, aufgestellt und abgebildet.

In den einbezogenen Einzelabschlüssen werden Fremdwährungstransaktionen mit den zum Zeitpunkt der Transaktion geltenden Devisenkursen erfasst. Daraus resultierende Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden am Bilanzstichtag zum Devisenmittelkurs bewertet. Die sich aus der Bewertung oder Abwicklung der Fremdwährungsposten ergebenden Kursgewinne oder Kursverluste werden erfolgswirksam in der Gesamtergebnisrechnung erfasst. Sich ergebende Wechselkursdifferenzen aus der Umrechnung nicht in Euro bilanzierender Konzerngesellschaften werden erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst.

Die für den Uzin Utz Konzern wesentlichen Währungskurse haben sich wie folgt entwickelt:

Umrechnungskurse Stichtagskurse
(Kurse in Fremdwährung
je eine Einheit EUR)
 31.12.2023 31.12.2022
England GBP 0,8691 0,8869
Schweiz CHF 0,9260 0,9847
Neuseeland NZD 1,7504 1,6798
Polen PLN 4,3480 4,6899
Tschechien CZK 24,7250 24,1150
China CNY 7,8592 7,4229
Ungarn HUF 382,8000 400,8700
USA USD 1,1050 1,0666
Dänemark DKK 7,4529 7,4365
Serbien RSD 117,1737 117,3224
Schweden SEK 11,0960 11,1218
Singapur SGD 1,4591 1,4300
Umrechnungskurse Durchschnittskurse
(Kurse in Fremdwährung
je eine Einheit EUR)
 2023 2022
England GBP 0,8684 0,8547
Schweiz CHF 0,9723 1,0018
Neuseeland NZD 1,7666 1,6639
Polen PLN 4,5260 4,6839
Tschechien CZK 23,9810 24,5371
China CNY 7,6889 7,0677
Ungarn HUF 380,6244 391,4148
USA USD 1,0826 1,0456
Dänemark DKK 7,4513 7,4396
Serbien RSD 117,2457 117,4543
Schweden SEK 11,4839 10,6571
Singapur SGD 1,4537 1,4312

Der gesamte Währungskurseinfluss auf den Konzernumsatz lag bei -0,4 % (2,3).

Allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Annahmen und Schätzungen

Bei der Erstellung des Konzernabschlusses werden Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen getroffen, die sich auf die Höhe und den Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie der Eventualverbindlichkeiten und -forderungen auswirken. Die Annahmen und Schätzungen beziehen sich im Wesentlichen auf die konzerneinheitliche Festlegung wirtschaftlicher Nutzungsdauern von Gegenständen des Anlagevermögens, die Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen, u. a. für Pensionen, Diskontierungszinssätze sowie die Realisierbarkeit zukünftiger Steuerentlastungen. Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Abschlussstichtag bestehende Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer ein beträchtliches Risiko besteht, dass innerhalb der nächsten Geschäftsjahre eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich wäre, würden in den jeweiligen Unterpunkten erläutert werden.

Die Annahmen und Schätzungen des Konzerns basieren auf Parametern, die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses vorlagen. Die Annahmen über die künftigen Entwicklungen können jedoch aufgrund von Marktbewegungen und Marktverhältnissen, die außerhalb des Einflussbereichs des Konzerns liegen, eine Änderung erfahren. Solche Änderungen finden erst mit ihrem Auftreten einen Niederschlag in den Annahmen.

Die tatsächlichen Werte können von den Schätzungen abweichen. Wenn die tatsächliche von der erwarteten Entwicklung abweicht, werden die Prämissen und – soweit erforderlich – die Buchwerte der relevanten Vermögenswerte und Schulden entsprechend angepasst. Die zum Zeitpunkt des Konzernabschlusses zugrunde gelegten Annahmen und Schätzungen unterliegen gewissen Risiken, die sich in erster Linie aus der allgemeinen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ergeben.

Der beizulegende Zeitwert ist nicht immer als Marktpreis verfügbar. Häufig muss er auf Basis verschiedener Bewertungsparameter ermittelt werden. In Abhängigkeit von der Verfügbarkeit beobachtbarer Parameter und der Bedeutung dieser Parameter für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts im Ganzen, wird der beizulegende Zeitwert den Stufen 1, 2 oder 3 zugeordnet.

Die Unterteilung erfolgt nach folgender Maßgabe:

  • Eingangsparameter der Stufe 1 sind notierte Preise (unbereinigt) auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden, auf die das Unternehmen am Bewertungsstichtag zugreifen kann.
  • Eingangsparameter der Stufe 2 sind andere Eingangsparameter als die auf Stufe 1 enthaltenen notierten Preise, die für den Vermögenswert oder die Schuld entweder direkt beobachtbar sind oder indirekt aus anderen Preisen abgeleitet werden können.
  • Eingangsparameter der Stufe 3 sind für den Vermögenswert oder die Schuld nicht beobachtbare Parameter.

Der Konzern erfasst Umgruppierungen zwischen verschiedenen Stufen der Fair Value-Hierarchie zum Ende der Berichtsperiode, in der die Änderung eingetreten ist.

Falls der Konzern von klimabezogenen Auswirkungen betroffen ist, werden diese in den jeweilig betroffenen Kapiteln des Anhangs erläutert.

Umsatzerlöse

Erlöse aus Verträgen mit Kunden

Umsatzerlöse werden im Uzin Utz Konzern durch den Verkauf von Gütern an Großhändler, Handwerker sowie Objekteure und durch die Erbringung von Dienstleistungen erzielt. Übergreifend für alle Arten der Umsatzerlöse gilt, dass keine Finanzierungskomponente erfasst wird. Eine signifikante Finanzierungskomponente liegt in keinem Fall vor, da keine Zahlungsziele existieren, die eine Laufzeit von einem Jahr überschreiten. Aus diesem Grund wurde das Wahlrecht gemäß IFRS 15.63 genutzt, wodurch auf das Erfassen einer Finanzierungskomponente verzichtet werden kann.

In den folgenden drei Abschnitten werden die Zahlungsbedingungen, die den Arten der Umsatzerlöse zugrunde liegen, erläutert. Da gegenüber dem Kunden erst nach Ablauf des Nettozahlungsziels ein Rechtsanspruch auf Gegenleistung besteht, wurden bei der Ermittlung der Zahlungsziele keine Skontofristen berücksichtigt.

Verkauf von Gütern an Großhändler, Handwerker und Objekteure

Der Konzern produziert und vertreibt Produkte und Maschinen zur Neuverlegung, Renovierung und Werterhaltung von Bodenbelägen aller Art. Die Produkte werden im Wesentlichen für den anonymen Markt produziert und anschließend auf diesem vertrieben. Abnehmer der Produkte sind Großhändler, Handwerker und Objekteure.

Der Zeitpunkt, an dem die Verfügungsgewalt an den Kunden übergeht ist entscheidend für die Erlösrealisierung. Die Verfügungsgewalt geht beim Verkauf von Gütern an den Kunden über, nachdem die Lieferung gemäß der vereinbarten Lieferbedingung erfolgte.

Die Erlösrealisierung erfolgt, je nach Landesgesellschaft, zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Sobald die Umsatzerlöse erfasst werden, wird eine entsprechende Forderung eingebucht. Die Forderung kann innerhalb des auf der Rechnung genannten Nettozahlungsziels vom Kunden ausgeglichen werden. Am stärksten ist ein Nettozahlungsziel von 30 Tagen im Konzern verankert. Am zweithäufigsten ist eine sofortige Zahlung vereinbart. Rang 3 und 4 der wesentlichsten Zahlungsbedingungen sind ein Nettozahlungsziel von 14 Tagen und 45 Tagen. Die restlichen Umsätze verteilen sich auf eine Vielzahl von Zahlungszielen, die jedoch nur einen geringen Anteil am Umsatz des Uzin Utz Konzerns ausmachen.

Für Auslandssendungen mit längeren Lieferzeiten wird hauptsächlich die Lieferbedingung EXW (Ex Works) verwendet. Innerhalb der Länder, in denen die Landesgesellschaften ansässig sind, können häufig kurze Lieferzeiten zwischen einem und drei Tagen gewährleistet werden. Zusätzlich werden in einem Großteil der Gesellschaften letzte Verlade- bzw. Versanddaten festgelegt. Je nach Gesellschaft findet der letzte Versand zwischen einer und zwei Wochen vor Ende des Geschäftsjahres statt. Aufgrund der erläuterten Tatsachen befinden sich zum Bilanzstichtag, wenn überhaupt, nur Waren, denen im Vergleich zum Jahresumsatz ein unwesentlicher Betrag zugeordnet wird, auf dem Weg zum Kunden.

Bei den restlichen Landesgesellschaften ist das auf dem Lieferschein aufgeführte Lieferdatum ausschlaggebend für die Erlösrealisierung. Dieses wird, ausgehend vom Versanddatum, ermittelt und bezieht die regulären Lieferzeiten zu den Kunden mit ein. Auch bei der Methode der Erlösrealisierung liegen hauptsächlich kurze Lieferzeiten vor.

Vor allem Kunden mit großen Abnahmevolumen erhalten am Jahresende Boni, die auf dem Abnahmevolumen des gesamten Geschäftsjahres basieren. Umsatzerlöse dürfen nur erfasst werden, wenn deren Stornierung zu einem späteren Zeitpunkt höchstunwahrscheinlich ist. Um voraussichtlich gewährte Boni in den realisierten Erlösen zu berücksichtigen, werden während des Jahres auf Erfahrungswerten basierende Bonirückstellungen gebildet. Bei der Ermittlung der ausgewiesenen Nettoumsatzerlöse werden diese um die Rückstellungen bereinigt. Dadurch werden die Umsatzerlöse in der Höhe erfasst, in der es höchstwahrscheinlich ist, dass keine signifikante Stornierung eintritt.

Lizenzerlöse

Lizenzerlöse werden in Form von nutzungsabhängigen Lizenzgebühren erzielt. Es wurde eine Lizenz für die Produktion von vertraglich festgelegten Produkten vergeben. Pro Produkt wird in der Vereinbarung die Lizenzgebühr für ein produziertes Stück festgelegt. Die Höhe der Lizenzgebühren pro Quartal leitet sich, neben einem vertraglich vereinbarten Mindestbetrag pro Quartal, in dem Lizenzprodukte produziert werden, von der Höhe der Produktion der jeweiligen Produkte ab. Gemäß IFRS 15.B63 sind nutzungsabhängige Lizenzgebühren zu dem Zeitpunkt zu erfassen, zu dem die Lizenz genutzt wurde. Dies ist der Fall, wenn ein Produkt, für das die Lizenz erteilt wurde, produziert wurde. Im Geschäftsjahr 2023 liegen keine Lizenzerlöse im Konzern vor.

Erbringen von Dienstleistungen

Zu den Dienstleistungen, die im Konzern erbracht werden, zählt die Wartung und Reparatur von Maschinen zur Bodenbelagsentfernung, Bodenbelagsverlegung und Untergrundvorbereitung. Hierbei handelt es sich um eine Leistungserfüllung zu einem Zeitpunkt. Die Leistung des Konzerns wurde erfüllt, wenn die Wartung durchgeführt wurde bzw. die Maschine repariert wurde. Zu diesem Zeitpunkt wird der Umsatzerlös erfasst und eine Forderung eingebucht. Der Ausgleich der Forderung erfolgt je nach ausführender Gesellschaft entweder zu einem allgemein gültigen Zahlungsziel von 14 Tagen oder orientiert sich am für den jeweiligen Kunden hinterlegten Zahlungsziel. In diesem Fall sind die Forderungen aus Reparaturen und Wartungen von Maschinen im Wesentlichen nach 10 bzw. 30 Tagen zu begleichen.

Neben der Wartung und Reparatur von Maschinen erbringen einige wenige Landesgesellschaften Dienstleistungen auf Baustellen, bei denen alle Tätigkeiten übernommen werden, die in Zusammenhang mit der Verlegung eines neuen Bodenbelages stehen. Hier ist zu prüfen, ob eine Leistungserfüllung über einen Zeitraum hinweg vorliegt. Diese würde dazu führen, dass zu den Stichtagen ermittelt werden müsste, welcher Teil der Leistungsverpflichtung bereits erfüllt wurde und somit Umsatzerlöse realisiert werden. Im Fall der Dienstleistungen auf Baustellen kann anhand der bisher erbrachten Arbeitsleistung festgestellt werden, inwieweit die Leistungserbringung bereits erfüllt wurde und in welcher Höhe Umsatzerlöse zum Stichtag erfasst werden. Wird die Leistung vor einem Stichtag erfasst, erfolgt die Erlösrealisierung, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde. Als Nachweis hierfür dient die Bestätigung vom Projektverantwortlichen auf Seiten des Kunden. Erst nachdem der Kunde das Projekt abgenommen und die vollständige Erbringung der Dienstleistung bestätigt hat, werden die Umsätze realisiert. Im gleichen Schritt wird eine Forderung eingebucht, die beim größten Projektkunden in der Regel innerhalb von 14 Tagen zu begleichen ist. Für die restlichen Projektkunden greift das regulär vereinbarte Zahlungsziel. In den Landesgesellschaften, die im Projektgeschäft tätig sind, werden vor allem die Zahlungsziele Vorauskasse, 30 Tage und 60 Tage vereinbart.

Die folgenden Angaben zu den Vertragsvermögenswerten und -verbindlichkeiten betreffen alle Arten von Umsatzerlösen, die erläutert wurden.

Vertragsvermögenswerte

Bei einem Vertragsvermögenswert handelt es sich um einen Rechtsanspruch auf Gegenleistung für an einen Kunden übertragene Güter oder Dienstleistungen, sofern dieser Anspruch nicht allein an den Zeitablauf geknüpft ist. Vertragsvermögenswerte liegen beispielsweise vor, wenn für das Vorliegen eines Rechtsanspruchs nicht die Erfüllung einer Leistungsverpflichtung ausreicht, sondern erst eine weitere Leistungsverpflichtung erfüllt werden muss.

Vertragsverbindlichkeiten

Eine Vertragsverbindlichkeit wird definiert als Verpflichtung eines Unternehmens, einem Kunden Güter oder Dienstleistungen zu übertragen, für die es bereits eine Gegenleistung empfangen hat. Vertragsverbindlichkeiten liegen im Uzin Utz Konzern in Form von erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen vor. Zum Ende des Geschäftsjahres 2023 lagen Vertragsverbindlichkeiten in Höhe von 125 TEUR (10) vor. Von dem zu Beginn des Geschäftsjahres in den Vertragsverbindlichkeiten ausgewiesenen Betrag in Höhe von 10 TEUR wurden im Jahr 2023 10 TEUR (18) als Umsatzerlöse erfasst. Es ergab sich keine wesentliche Differenz, die aus Währungskurseinflüssen resultierte. Der Zeitraum zwischen Erhalt der Anzahlung und Erbringung der Leistung liegt im Uzin Utz Konzern bei durchschnittlich 1,9 Tagen (1,9). Ebenfalls besitzt der Anteil der Zahlungsbedingung „Vorauskasse“ an den gesamten Umsatzerlösen einen Einfluss auf die Höhe der erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen und somit auf die Vertragsverbindlichkeiten. Im Jahr 2023 wurde bei 1,3 % (1,2) der Umsatzerlöse des Uzin Utz Konzerns die Zahlungsbedingung Vorauskasse genutzt.

Wie nach IFRS 15 zulässig, werden keine Angaben zu den verbleibenden Leistungsverpflichtungen zum 31. Dezember 2023 gemacht, die eine erwartete ursprüngliche Laufzeit von einem Jahr oder weniger haben.

Forschungs- und Entwicklungskosten

Nach IAS 38 besteht für Forschungskosten ein Aktivierungsverbot. Kosten für Forschungsaktivitäten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie anfallen. Ein selbsterstellter immaterieller Vermögenswert, der sich aus der Entwicklungstätigkeit oder aus der Entwicklungsphase ergibt, wird bei Erfüllung bestimmter, genau bezeichneter Kriterien aktiviert. Eine Aktivierung ist demnach immer dann erforderlich, wenn durch die Entwicklungstätigkeit voraussichtlich ein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen und Finanzmittelzuflüsse erzielt werden, welche über die normalen Kosten hinaus auch die entsprechenden Entwicklungskosten abdecken. Zusätzlich müssen hinsichtlich des Entwicklungsprojekts oder des zu entwickelnden Projekts bzw. Verfahrens verschiedene Kriterien kumulativ erfüllt sein.

Diese Voraussetzungen sind im Uzin Utz Konzern überwiegend nicht gegeben, da die Art und die Dimension der charakteristischen Forschungs- und Entwicklungsrisiken dazu führen, dass das Funktions- und Wirtschaftsrisiko bei in der Entwicklung befindlichen Produkten regelmäßig erst dann mit hinreichender Zuverlässigkeit abgeschätzt werden kann, wenn

  • die Entwicklung der betreffenden Produkte oder Verfahren abgeschlossen ist und
  • nach Abschluss der Entwicklung nachgewiesen wird, dass die Produkte die erforderlichen technischen und wirtschaftlichen Anforderungen des Markts erfüllen.

Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung des Konzerns im Jahr 2023 betrugen 13.652 TEUR (12.814).

Steuern

Die Steuern vom Einkommen und Ertrag umfassen sowohl laufende als auch latente Steuern und werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Zudem werden latente Steuern erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis gebucht, sofern sie Posten betreffen, die direkt im sonstigen Ergebnis erfasst werden.

Die ausgewiesenen laufenden Steuern vom Einkommen und Ertrag betreffen im Inland Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer. Bei den Auslandsgesellschaften handelt es sich im Wesentlichen um erfolgsabhängige Steuern, die nach den für die einzelnen Gesellschaften maßgeblichen nationalen Steuervorschriften ermittelt werden.

Tatsächliche Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufenden und früheren Perioden werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Die Berechnung der voraussichtlichen Steuerzahlungen bzw. -erstattungen erfolgt auf Basis der geltenden Steuersätze und Steuergesetze zum Bilanzstichtag.

Die Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der Liability-Methode aus zum Bilanzstichtag bestehenden temporären und quasi-temporären Differenzen zwischen den steuerlichen Werten von Vermögenswerten und Schulden sowie deren Wertansätzen im Konzernabschluss. Abweichend davon werden gemäß IAS 12.21 für Geschäfts- oder Firmenwerte, die nicht mit steuerlicher Wirkung abgeschrieben werden können, keine latenten Steuern angesetzt.

Darüber hinaus werden für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede noch nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge und nicht genutzte Steuergutschriften in dem Maße latente Steuern erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und Steuergutschriften verwendet werden können.

Der Buchwert der aktiven latenten Steueransprüche wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang wertberichtigt, soweit eine Realisierung der erwarteten Vorteile aus den Verlustvorträgen nicht hinreichend wahrscheinlich ist. Die dabei vorgenommene Einschätzung kann im Zeitablauf Änderungen unterliegen, die in Folgeperioden zu einer Auflösung der Wertberichtigung führen kann.

Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt mit den Steuersätzen, die nach dem geltenden Recht zu dem Zeitpunkt Gültigkeit haben werden, zu dem sich die temporären Differenzen voraussichtlich umkehren bzw. zu dem die Verlustvorträge voraussichtlich genutzt werden können.

Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden im Einklang mit IAS 12 miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch zur Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjekts beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden.

Immaterielle Vermögenswerte

Immaterielle Vermögenswerte werden bei der erstmaligen Erfassung mit den Anschaffungskosten, unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten, aktiviert. Die Abschreibungen werden aufgrund der bestimmbaren Nutzungsdauern linear über die jeweiligen Nutzungsdauern aufwandswirksam erfasst. Die Abschreibungsdauer für gewerbliche Schutzrechte und Lizenzen sowie Produkt-Know-how beträgt maximal 20 Jahre.

Die Anschaffungskosten für neue Software und die Kosten für die Implementierung werden aktiviert und über die voraussichtliche Nutzungsdauer von drei bis fünf Jahren abgeschrieben.

Kosten für selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden in Übereinstimmung mit IAS 38 erfolgswirksam in der Periode erfasst, in der sie anfallen.

Geschäfts- oder Firmenwerte

Geschäfts- oder Firmenwerte aus einem Unternehmenszusammenschluss werden mit dem Betrag bewertet, der sich als Überschuss der Anschaffungskosten über den Anteil des Erwerbers an den beizulegenden Zeitwerten der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden des Unternehmens ergibt. Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden im Einklang mit IAS 36 nicht planmäßig, sondern nur, sofern ein Wertminderungsbedarf festgestellt wird, außerplanmäßig abgeschrieben. Für Zwecke des Wertminderungstests werden die Geschäfts- oder Firmenwerte grundsätzlich zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet, die die niedrigsten Ebenen innerhalb des Unternehmens darstellen, auf welchen die Geschäfts- oder Firmenwerte für die Unternehmenssteuerung intern überwacht werden und die nicht größer als ein operatives Segment i. S. v. IFRS 8 sind, welches für den Zweck der Segmentberichterstattung noch nicht mit anderen Segmenten vereint wurde.

Sachanlagen

Abnutzbare Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten - mit Ausnahme der Kosten der laufenden Instandhaltung - abzüglich planmäßiger kumulierter Abschreibungen und erfasster Wertminderungen ausgewiesen. Die Herstellungskosten werden anhand direkt zurechenbarer Einzelkosten sowie angemessener Gemeinkosten ermittelt. Die Anschaffungskosten umfassen den Kaufpreis einschließlich eventueller Einfuhrzölle und im Zusammenhang mit dem Erwerb anfallende nicht vergütete Erwerbsteuern sowie alle direkt zurechenbaren Kosten, die anfallen, um den Vermögenswert in einen betriebsbereiten Zustand und an den Standort seiner erstmaligen Verwendung zu bringen. Rabatte, Skonti und vergleichbare Anschaffungskostenminderungen werden abgesetzt.

Im Bau befindliche Anlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich erfasster Wertminderungen bilanziert. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten beinhalten Entgelte für Fremdleistungen und bei qualifizierten Vermögenswerten Fremdkapitalkosten, die nach den Bilanzierungsrichtlinien des Konzerns aktiviert werden. Diese Vermögenswerte werden mit Fertigstellung und Erreichen des betriebsbereiten Zustands in eine sachgerechte Kategorie innerhalb der Sachanlagen eingeordnet. Die Abschreibung dieser qualifizierten Vermögenswerte beginnt auf der gleichen Grundlage wie bei anderen Sachanlagen mit dem Erreichen des betriebsbereiten Zustands.

Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen grundsätzlich linear entsprechend der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer. Die folgenden Werte dienen als Richtwerte zur Bestimmung der Nutzungsdauer.

Abschreibungen Jahre
Gebäude und ähnliche Bauten 19-50
Technische Anlagen und Maschinen 10-25
Andere Anlagen 5-20
Betriebs-und Geschäftsausstattung 5-15
EDV und Software 3-5

Grundstücke und Anlagen im Bau werden nicht planmäßig abgeschrieben.

Eine Sachanlage wird bei Abgang oder wenn kein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen aus der fortgesetzten Nutzung oder Veräußerung des Vermögenswerts erwartet wird, ausgebucht.

Die aus dem Abgang von Vermögenswerten resultierenden Gewinne oder Verluste werden in der Periode des Abgangs erfolgswirksam erfasst.

Impairment

Die Buchwerte der Vermögenswerte des Uzin Utz Konzerns mit Ausnahme der als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien (siehe Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (Investment Properties)), der aktiven latenten Steuern (siehe Steuern vom Einkommen und Ertrag) sowie der finanziellen Vermögenswerte mit Finanzierungscharakter (siehe Finanzanlagen, Wertpapiere und Derivate) werden zum Bilanzstichtag daraufhin überprüft, ob Indikatoren für eine Wertminderung vorliegen. Die Buchwerte von Geschäfts- oder Firmenwerten bzw. von nicht abnutzbaren immateriellen Vermögenswerten sind mindestens einmal jährlich auf ihre Werthaltigkeit zu prüfen. Zudem ist gemäß IAS 36.9 i.V.m. IAS 36.12 zu jedem Stichtag mittels bestimmter Anhaltspunkte (triggering events) auf Wertminderungsbedarf zu prüfen. Bei Anzeichen möglicher Wertminderungen des Vermögenswerts ist trotz des jährlichen obligatorischen Tests auch ein ereignisbezogener Werthaltigkeitstest vorzunehmen.

Im Rahmen des Impairment Tests wird der Buchwert eines Vermögenswerts mit dessen erzielbarem Betrag verglichen, um den Vermögenswert auf Werthaltigkeit hin zu prüfen.

Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus Nettoveräußerungswert und Nutzungswert. Der Nettoveräußerungswert entspricht dem Betrag, der aus dem Verkauf eines Vermögenswerts zu marktüblichen Bedingungen erzielbar ist, abzüglich der Veräußerungskosten. Der Nutzungswert entspricht dem Barwert geschätzter zukünftiger Zahlungsströme aus fortgesetzter Nutzung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten mit anschließender ewiger Verrentung der Zahlungsströme. Die Ermittlung des Nutzungswerts hat verpflichtend mittels eines Barwertkalküls zu erfolgen.

Falls weder der Marktwert abzüglich der Veräußerungskosten noch der Nutzungswert die Höhe des Buchwerts erreichen, ist eine erfolgswirksame Abschreibung des Vermögenswerts in Höhe des Differenzbetrags vorzunehmen. Bei zugeordnetem Geschäfts- oder Firmenwert ist vorrangig dieser abzuwerten. Die Buchwerte der einzelnen Vermögenswerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheit werden entsprechend ihrer Buchwerte um den Abschreibungsbetrag bzw. Rest-Abschreibungsbetrag (bei zugeordnetem Geschäfts- oder Firmenwert) anteilig abgeschrieben und die Bilanzpositionen somit verringert. Bei Wegfall des Grunds für eine in Vorjahren erfasste Wertminderung erfolgt - mit Ausnahme des Geschäfts- oder Firmenwerts - eine Wertaufholung bis höchstens zu den fortgeführten Anschaffungskosten.

Die Konzeption des Impairment Tests bezieht sich vorrangig auf den Grundsatz der Einzelbewertung.

Aufgrund bestehender Verbundeffekte und somit nicht unabhängiger Zahlungsströme wird der erzielbare Betrag für den Uzin Utz Konzern auf Basis von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ermittelt. Die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten stellen grundsätzlich die rechtlichen Einheiten des Konzernabschlusses dar. Beim Uzin Utz Konzern entspricht der erzielbare Betrag dem Nutzungswert, der nach dem Discounted-Cashflow-Verfahren ermittelt wird. Basis für die Ermittlung der zukünftigen Cashflows sind die Daten aus der detaillierten Unternehmensplanung für jede einzelne zahlungsmittelgenerierende Einheit. Diese Unternehmensplanungen beziehen sich auf die Geschäftsjahre 2024 bis 2028. Im Anschluss an diesen fünfjährigen Planungszeitraum erfolgt ein Wechsel zu einer ewigen Verrentung.

Die Fortschreibung der Prognosen - betreffend Marktpotenzial und Kaufverhalten - erfolgt unter Berücksichtigung des vorangegangenen Geschäftsverlaufs und zukünftig erwarteten Entwicklungen.

In Bezug auf die der Berechnung des Nutzungswerts der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugrunde gelegten Annahmen bestehen Schätzunsicherheiten. Im Einzelnen handelt es sich dabei um die Schätzung der Wachstumsannahmen und der Abzinsungssätze. Insbesondere die Wachstumsannahmen und damit die voraussichtlichen Umsätze werden auf der Basis von Erfahrungswerten und unter individueller Einschätzung der jeweiligen Chancen in den jeweiligen Märkten geschätzt.

Unter den momentanen gesamtwirtschaftlichen Gegebenheiten unterliegen diese Schätzungen erhöhten Unsicherheiten. Sollten sich diese Annahmen und Schätzungen nicht bestätigen, könnte dies dazu führen, dass es bei einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten künftig zu Wertberichtigungen kommen kann.

Für das abgelaufene Geschäftsjahr wurden im Uzin Utz Konzern Werthaltigkeitstests gem. IAS 36 auf Basis des Nutzungswerts von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zum Stichtag 30. September 2023 für die Geschäfts- oder Firmenwerte durchgeführt. Unter Verwendung der Parameter zum Stichtag 30. September 2023 weisen die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten risikoäquivalente Kapitalisierungszinssätze zwischen 9,9 % (31. Dezember 2022 9,2 %) und 14,7 % (31. Dezember 2022 12,1 %) auf. Im Kapitalisierungszinssatz ist ein Wachstum von 1,0 % unterstellt. Basis für die Berechnung der Kapitalisierungszinssätze ist ein Betafaktor von 0,9 (31. Dezember 2022 1,0 ). Es handelt sich um Vorsteuerzinssätze. Die Berichterstattung der Vorjahreswerte erfolgte auf den Stichtag 31. Dezember 2022, bedingt durch das Vorliegen eines sogenannten "triggering events" gemäß IAS 36.9 im Dezember 2022 aufgrund der Zinswende. Dennoch werden die Impairment-Tests aus Stetigkeitsgründen jährlich zum 30. September durchgeführt, weshalb in diesem Jahr erneut die Werte zum 30. September veröffentlicht werden.

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (Investment Properties)

Laut IAS 40.5 gelten als Finanzinvestition gehaltene Immobilien die Immobilien, die zur Generierung von Erträgen aus Mieteinnahmen und/ oder Wertsteigerungen gehalten werden. Diese Immobilien werden beim Zugang zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, inklusive Transaktionskosten, erfasst. Die Folgebewertung erfolgt im Uzin Utz Konzern anhand des Modells des beizulegenden Zeitwerts. Ergeben sich wesentliche Änderungen des beizulegenden Zeitwerts, werden die daraus resultierenden Gewinne und Verluste erfolgswirksam erfasst.

Die Ausbuchung einer als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie erfolgt bei Abgang oder wenn die Immobilie dauerhaft nicht mehr genutzt werden soll. Falls aus einem zukünftigen Abgang kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird, erfolgt ebenfalls eine Ausbuchung. Gewinne und Verluste, die sich aus der Ausbuchung eines Investment Properties ergeben, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung als Ertrag bzw. Aufwand erfasst.

Finanzinstrumente

IFRS 9 Finanzinstrumente“ erfordert die Bewertung von finanziellen Vermögenswerten, finanziellen Schulden sowie einigen Verträgen zum Kauf oder Verkauf von nicht finanziellen Verträgen.

Finanzinstrumente sind Verträge, die bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und gleichzeitig bei dem anderen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führen. Dazu gehören sowohl originäre Finanzinstrumente (z. B. Forderungen oder Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen), derivative Finanzinstrumente (z. B. Termingeschäfte zur Absicherung gegen Wertänderungsrisiken) als auch derivative Finanzinstrumente im Rahmen einer Sicherungsbeziehung (z. B. Devisenterminkauf/-verkauf bei Fremdwährungsverbindlichkeiten).

Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden grundsätzlich unsaldiert ausgewiesen. Eine Saldierung erfolgt nur dann, wenn ein Rechtsanspruch auf Verrechnung besteht und es beabsichtigt ist, einen Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen.

Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten

Falls eine Reklassifizierung stattfindet, müssen alle betroffenen Vermögenswerte am ersten Tag der Berichtsperiode, die auf die Änderung des Geschäftsmodells folgt, angepasst werden. Im Uzin Utz Konzern werden im Wesentlichen finanzielle Vermögenswerte in Form von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bilanziert, die mit Erfüllung der Geschäftsmodell- (Halten)- und Zahlungsstrombedingung weiterhin zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden. Dasselbe gilt für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten.

Erträge werden bei finanziellen Vermögenswerten auf Basis der Effektivverzinsung erfasst. Davon ausgenommen sind solche Instrumente, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert wurden.

Wertminderung

Der Standard IFRS 9 verlangt ein Wertminderungsmodell, welches auf eine angemessene Risikovorsorge zur Sicherstellung von erwarteten Verlusten abstellt.

Im Uzin Utz Konzern ist die Anwendung eines Wertminderungsmodells nach IFRS 9 nur für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erforderlich. Der Uzin Utz Konzern verfügt über keine Finanzgarantien sowie aktive Vertragsposten (contract assets) gem. IFRS 15, welche unter die Anwendung des IFRS 9 fallen. In der Regel sind Leasingforderungen im Uzin Utz Konzern kurzfristiger Natur. Diese werden bei Bedarf auf Einzelwertminderung geprüft.

Wertminderungen gemäß IFRS 9 werden in der Gesamtergebnisrechnung unter dem Posten „ sonstige betriebliche Aufwendungen“ gezeigt.

Da die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Uzin Utz Konzern kurzfristig sind und somit keine wesentliche Zinskomponente enthalten, erfolgt die Bewertung anhand dem vereinfachten Wertminderungsmodell (simplified approach) (IFRS 9.5.5.15f.). Nach diesem vereinfachten Ansatz müssen die Änderungen des Kreditrisikos nicht nachverfolgt werden. Für Kreditrisiken wird – sofern erforderlich – eine Einzelwertminderung vorgenommen. Mögliche Risiken im Zusammenhang mit Kreditzusagen werden unter „Kreditrisiken“ näher erläutert. Stattdessen wird sowohl beim erstmaligen Ansatz als auch zu jedem nachfolgenden Abschlussstichtag eine Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Ausfallrisiken erfasst.

Erläuterungen zur Wertminderungsmatrix und der damit verbundenen Ausfallrisiken gemäß IFRS 9, finden sich ebenfalls unter dem Gliederungspunkt „Kreditrisiken" wieder.

Erläuterungen zum Finanzrisikomanagement finden sich sowohl unter dem entsprechenden Punkt im Konzernanhang, als auch in der Risikoberichterstattung im Konzernlagebericht.

IAS 36 dagegen regelt die Bilanzierung von Wertminderungen von Vermögenswerten. Der Konzern beurteilt, ob der Buchwert eines Vermögenswertes seinen Zeitwert übersteigt und ermittelt die Auswirkungen von Zu- oder Abschreibungen von Vermögenswerten auf die Gesamtergebnisrechnung.

Bei einem finanziellen Vermögenswert oder einer Gruppe von finanziellen Vermögenswerten kann im Rahmen des Impairment Tests (Wertminderungstest) ein Wertminderungsaufwand erforderlich sein. Das Mindestmaß an Faktoren, anhand derer überprüft wird, ob Abwertungspotenzial gegeben ist, finden sich in IAS 36.12 a) – g). Ein Unternehmen hat mindestens an jedem Bilanzstichtag zu prüfen, ob objektive Hinweise darauf schließen lassen, dass eine Wertminderung vorliegen könnte.

Liegt ein Hinweis auf die Wertminderung eines Vermögenswertes vor, muss der erzielbare Betrag des Vermögenswertes geschätzt werden (IAS 36.9).

Der erzielbare Betrag gemäß IAS 36.18 ist definiert als der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich der Kosten der Veräußerung und Nutzungswert eines Vermögenswerts. Sollte einer dieser Werte den Buchwert des Vermögenswerts übersteigen, gilt dieser nicht als wertgemindert und es ist nicht notwendig den anderen Wert zu schätzen (IAS 36.19).

Wenn der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten nicht ermittelt werden kann, ist der erzielbare Betrag der Nutzungswert des Vermögenswerts (IAS 36.20). Für Vermögenswerte, die zur Veräußerung stehen und die keinen Grund zur Annahme geben, dass der Nutzungswert den beizulegenden Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten wesentlich übersteigt, kann der erzielbare Betrag als der beizulegende Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten betrachtet werden (IAS 36.21).

Allen erkennbaren Ausfallrisiken wird stets in ausreichender Höhe Rechnung getragen.

Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf Zahlungen aus den finanziellen Vermögenswerten auslaufen oder eine Übertragung der finanziellen Vermögenswerte mit allen wesentlichen Chancen oder Risiken erfolgt. Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, sobald die vertraglichen Verpflichtungen beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen sind.

Die Nettogewinne und -verluste umfassen im Wesentlichen im operativen Ergebnis erfasste Effekte aus Wertminderungen und Fremdwährungsbewertung sowie im Finanzergebnis erfasste Zinsaufwendungen und -erträge.

Langfristige finanzielle Vermögenswerte und nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen

Die Position „Langfristige finanzielle Vermögenswerte“ weist u. a. die Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen aus, die nicht in den Konzernabschluss einbezogen werden. Für die Unternehmen, für die die beizulegenden Zeitwerte nicht verlässlich ermittelt werden können, findet eine Bilanzierung mit den Anschaffungskosten statt. Die Bewertung der nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen richtet sich nach IAS 28 „Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen“.

Vorräte

Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet. Die Ermittlung der Anschaffungskosten der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie der Handelswaren wird nach dem FiFo-Verfahren (first-in-first-out-Verfahren) vorgenommen.

Bestandteil der Herstellungskosten der unfertigen und der fertigen Erzeugnisse sind gemäß IAS 2 „Vorräte“ – neben dem Fertigungsmaterial und den Fertigungslöhnen – anteilige Material- und Fertigungsgemeinkosten unter Annahme einer Normalauslastung einschließlich der Abschreibungen auf Fertigungsanlagen sowie fertigungsbezogene Sozialkosten. Fremdkapitalzinsen werden bei den Vorräten nicht aktiviert.

Abwertungen für wesentliche Bestandsrisiken werden in angemessenem und ausreichendem Umfang vorgenommen. Der Grundsatz der verlustfreien Bewertung wird stets beachtet.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zu ihrem beizulegenden Zeitwert zuzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten bewertet und angesetzt. Die Folgebewertung erfolgt in der Regel aufgrund der Klassifizierung in die Bewertungskategorie „fortgeführte Anschaffungskosten“ unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode.

Wertminderungen nach IFRS 9 werden berücksichtigt, siehe Kapitel „Wertminderung“

Übrige Vermögenswerte

Unter der Position „Übrige Vermögenswerte“ werden finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte einschließlich derivativer Finanzinstrumente ausgewiesen. Die finanziellen Vermögenswerte – mit Ausnahme der derivativen Finanzinstrumente – werden der Bewertungskategorie „zu fortgeführten Anschaffungskosten“ zugeordnet. Die erstmalige Bilanzierung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert unter Einbeziehung von direkt zuordenbaren Transaktionskosten. Die Folgebewertung erfolgt in der Regel zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode. Die nicht finanziellen Vermögenswerte werden zum Nennbetrag bzw. zu fortgeführten Anschaffungskosten oder niedrigeren Tageswerten angesetzt. Die Buchwerte der nicht finanziellen Vermögenswerte des Konzerns werden abgesehen von einigen Ausnahmen jährlich auf mögliche Anhaltspunkte für Wertminderungen überprüft. Zu weiteren Einzelheiten im Zusammenhang mit der Durchführung des Impairmenttests wird auf die Ausführungen unter dem Punkt „Impairment“ verwiesen.

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Unter dieser Position werden Kassenbestände, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks ausgewiesen. Die Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden der Bewertungskategorie „fortgeführte Anschaffungskosten“ nach IFRS 9 zugewiesen und im Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert unter Einbeziehung von direkt zuordenbaren Transaktionskosten bewertet. Die Folgebewertung erfolgt in der Regel zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode. Fremdwährungsbestände werden mit dem am Bilanzstichtag geltenden Stichtagskurs bewertet.

Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte

Wird der Buchwert eines langfristigen Vermögenswerts überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch die fortgesetzte Nutzung realisiert, ist dieser gemäß IFRS 5 als „zur Veräußerung gehalten“ einzustufen.

Dies ist der Fall, wenn der Vermögenswert sofort veräußerbar ist und die Veräußerung höchstwahrscheinlich ist.

Sobald die Kriterien zur Einstufung eines langfristigen Vermögenswerts als „zur Veräußerung gehalten“ erfüllt sind, ist der Vermögenswert in die kurzfristigen Vermögenswerte umzugliedern. Der Ansatz hat, bis auf einige in IFRS 5.5 geregelte Ausnahmen, zum niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten zu erfolgen. Gewinne und Verluste durch die erstmalige Einstufung oder eine anschließende Neubewertung werden in der Gewinn- oder Verlustrechnung erfasst.

Lang- und kurzfristige Finanzverbindlichkeiten

Die unter dieser Position ausgewiesenen originären Finanzinstrumente umfassen Finanzverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie derivative Finanzinstrumente. Originäre finanzielle Verbindlichkeiten werden nach IFRS 9 bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert angesetzt. Bei nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten finanziellen Verbindlichkeiten werden direkt zurechenbare Transaktionskosten berücksichtigt. In den Folgeperioden erfolgt die Bewertung in der Regel zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode.

Derivative Finanzinstrumente und Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen

Sicherungsbeziehungen werden gemäß dem Wahlrecht auch nach der Anwendung von IFRS 9 weiterhin nach IAS 39 bewertet. Der Konzern schließt derivative Finanzinstrumente nur als Sicherungsinstrument ab. Diese Sicherungsgeschäfte werden zur Steuerung von Zins- und Währungsschwankungen eingesetzt und dienen der Verminderung von Ergebnisvolatilitäten. Für Handelszwecke werden keine Derivate gehalten. Derivate, die die Voraussetzungen von IAS 39 für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nicht erfüllen, sind der Kategorie „zu Handelszwecken gehaltene Finanzinstrumente“ zuzuordnen. Derivative Finanzinstrumente werden als finanzielle Vermögenswerte angesetzt, wenn ihr beizulegender Zeitwert positiv ist und als finanzielle Verbindlichkeit, sofern ihr beizulegender Zeitwert negativ ist. Bei ihrem Abschluss werden derivative Geschäfte mit ihren Anschaffungskosten, die im Allgemeinen ihrem beizulegenden Zeitwert entsprechen, angesetzt. In den Folgejahren werden sie ebenfalls zu ihren beizulegenden Zeitwerten bilanziert. Gewinne und Verluste aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der Kategorie „zu Handelszwecken gehaltene Finanzinstrumente“ werden sofort erfolgswirksam erfasst.

Die Sicherungsbeziehungen, die die Voraussetzungen von IAS 39 für Hedge Accounting erfüllen, werden als Cashflow Hedging klassifiziert, da es sich um die Absicherung des Risikos von Schwankungen der Zahlungsströme aus einer höchstwahrscheinlich eintretenden künftigen Transaktion handelt. Die aus dem wirksamen Cashflow Hedge resultierenden Gewinne und Verluste werden erfolgsneutral unter Berücksichtigung latenter Steuereffekte im sonstigen Ergebnis erfasst. Resultieren Gewinne und Verluste aus ineffektiven Teilen des Sicherungsgeschäfts, so werden diese erfolgswirksam in der Gesamtergebnisrechnung erfasst bzw. „recycelt“.

Das Recycling in die Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfolgt in der Periode, in der das abgesicherte Grundgeschäft ergebniswirksam oder der Eintritt des gesicherten Grundgeschäfts nicht mehr erwartet wird.

Lang- und kurzfristige Leasingverbindlichkeiten

Gemäß IFRS 16 erfolgt der erstmalige Ansatz von Leasingverbindlichkeiten in Höhe des Barwerts der zu leistenden Leasingzahlungen. Die Folgebewertung erfolgt in der Regel durch die während der Vertragslaufzeit geleisteten Leasingzahlungen als Reduzierung des Buchwerts. Änderungen des Leasingverhältnisses können zu einer Änderung der Leasingverbindlichkeit führen. Nähere Informationen hierzu können dem Kapitel „Allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze > Leasing“ entnommen werden.

Rückstellungen

Gemäß IAS 37 „Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen“ werden Rückstellungen dann angesetzt, wenn der Konzern eine gegenwärtige Verpflichtung (rechtlicher oder faktischer Natur) aus einem vergangenem Ereignis hat und es wahrscheinlich ist, dass die Erfüllung dieser Verpflichtung mit dem Abfluss von Ressourcen einhergeht und eine verlässliche Schätzung des Betrags der Rückstellung möglich ist. Langfristige Rückstellungen sind abzuzinsen, wenn der aus der Diskontierung resultierende Zinseffekt wesentlich ist.

Bei leistungsorientierten Versorgungsplänen werden die Kosten für die Leistungserbringung mittels des Verfahrens der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit Method) ermittelt, wobei zu jedem Abschlussstichtag eine versicherungsmathematische Bewertung durchgeführt wird. Die im sonstigen Ergebnis erfassten Neubewertungen sind Teil der Gewinnrücklagen und werden nicht mehr in die Gesamtergebnisrechnung umgegliedert. Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand wird als Aufwand erfasst, wenn die Planänderung eintritt.

Die Nettozinsen ergeben sich aus der Multiplikation des Abzinsungssatzes mit der Nettoschuld (Pensionsverpflichtung abzüglich Planvermögen) oder dem Nettovermögenswert, der sich ergibt, sofern das Planvermögen die Pensionsverpflichtung übersteigt. Die leistungsorientierten Kosten beinhalten die folgenden Bestandteile:

  • Dienstzeitaufwand (einschließlich des laufenden Dienstzeitaufwands, nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwands sowie etwaiger Gewinne oder Verluste aus der Planänderung oder -kürzung)
  • Nettozinsaufwand oder -ertrag auf die Nettoschuld oder den Nettovermögenswert
  • Neubewertung der Nettoschuld oder des Nettovermögenswerts

Der Konzern weist die ersten beiden Bestandteile in der Ergebnisrechnung im Posten „Personalaufwand“ aus. Gewinne oder Verluste aus Plankürzungen werden als nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand erfasst. Die in der Konzernbilanz erfasste leistungsorientierte Verpflichtung stellt die aktuelle Unter- oder Überdeckung der leistungsorientierten Versorgungspläne des Konzerns dar. Jede Überdeckung, die durch diese Berechnung entsteht, ist auf den Barwert künftigen wirtschaftlichen Nutzens begrenzt, der in Form von Rückerstattungen aus den Plänen oder geminderter künftiger Beitragszahlungen an die Pläne zur Verfügung steht.

Zahlungen für beitragsorientierte Versorgungspläne werden dann als Aufwand erfasst, wenn die Arbeitnehmer die Arbeitsleistung erbracht haben, die sie zu den Beiträgen berechtigen.

Pensionsähnliche Verpflichtungen der ausländischen Gesellschaften werden analog bewertet.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zu ihrem beizulegenden Zeitwert zuzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten bewertet und angesetzt. Die Folgebewertung erfolgt in der Regel aufgrund der Klassifizierung in die Bewertungskategorie „fortgeführte Anschaffungskosten“ unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode.

Leasing

Leasingverhältnisse liegen vor, wenn zwei Definitionsmerkmale erfüllt werden. Zum einen muss einem Vertrag ein identifizierter Vermögenswert zugrunde liegen. Dies ist der Fall, wenn der Vermögenswert im Vertrag spezifiziert wird und der Leasinggeber während der Vertragslaufzeit kein substanzielles Recht auf den Austausch des Vermögenswertes besitzt. Des Weiteren muss der Leasinggeber dem Leasingnehmer das Recht zur Kontrolle der Nutzung des identifizierten Vermögenswerts übertragen. Der Leasingnehmer besitzt das Recht der Nutzung eines Vermögenswertes, wenn er während der gesamten Nutzungsdauer die Verwendung des Vermögenswertes bestimmen kann. Zusätzlich muss es dem Leasingnehmer möglich sein, direkt oder indirekt, den im Wesentlichen gesamten wirtschaftlichen Nutzen aus dem Vermögenswert zu ziehen.

Handelt es sich bei einem Vertrag um ein Leasingverhältnis gemäß IFRS 16, muss das Leasingverhältnis bilanziell erfasst werden. Zur Ermittlung der zu passivierenden Verbindlichkeit werden zu Beginn der Laufzeit des Vertrags die über die Vertragslaufzeit zu leistenden Zahlungen diskontiert. Kann auf Grundlage des Vertrags kein Zinssatz ermittelt werden, wird der Grenzfremdkapitalzinssatz zur Diskontierung verwendet. Gleichzeitig mit der Passivierung der Verbindlichkeit erfolgt eine Aktivierung des sogenannten Nutzungsrechts. Die Grundlage für den zu aktivierenden Betrag bildet der Barwert der über die Vertragslaufzeit zu leistenden Zahlungen. Zusätzlich fließen in das Nutzungsrecht Kosten ein, die dem Vertrag direkt zugeordnet werden können. Im Anschluss an die erstmalige Erfassung in der Bilanz wird die passivierte Verbindlichkeit durch die Leasingzahlungen getilgt und das aktivierte Nutzungsrecht linear abgeschrieben. Werden an den bestehenden Leasingverträgen Anpassungen vorgenommen, beispielsweise die Laufzeit verlängert oder die Leasingrate erhöht, erfolgt eine Anpassung der Verbindlichkeit und des Nutzungsrechts. Dazu werden die ab der Veränderung zu leistenden Zahlungen diskontiert und mit der unmittelbar vor der Veränderung vorliegenden Verbindlichkeit verglichen. Je nachdem, ob es durch die Vertragsveränderung zu einer Reduktion oder zu einer Erhöhung der Verbindlichkeit kommt, erfolgt auch eine entsprechende Anpassung des Nutzungsrechts.

Zukünftige Steigerungen der Leasingrate, die sich gemäß des Leasingvertrags aus der Änderung eines Indexes ergeben, werden beim Ansatz der Verbindlichkeit und des Nutzungsrechts nicht berücksichtigt. Erst nachdem sich der ausschlaggebende Index verändert hat, werden das Nutzungsrecht und die Leasingverbindlichkeit angepasst. Bei der erstmaligen Erfassung des Leasingvertrags ist deshalb die zu diesem Zeitpunkt geltende Leasingrate ausschlaggebend.

Der Uzin Utz Konzern hat sich für die Nutzung des für Leasingverhältnisse von geringfügigem Wert (4.500,00 EUR) oder kurzfristiger Leasingdauer (bis zu zwölf Monate) bestehenden Wahlrechts entschieden. Dadurch werden Leasingverträge über Gegenstände von geringfügigem Wert und Leasingverträge von kurzfristiger Leasingdauer nicht in der Bilanz erfasst. Zahlungen für diese Verträge fließen in voller Höhe in Form von Aufwendungen in die Gesamtergebnisrechnung ein. Weitere Wahlrechte in Zusammenhang mit IFRS 16 werden nicht genutzt.

Fremdkapitalkosten

Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung von qualifizierten Vermögenswerten (Vermögenswerte, für die ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um sie in ihren beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen) zuzurechnen sind, werden gemäß IAS 23 bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Vermögenswerte im Wesentlichen für ihre vorgesehene Nutzung bereit sind, zu den Kosten dieser Vermögenswerte hinzugerechnet. Erwirtschaftete Erträge aus der zeitweiligen Anlage speziell aufgenommenen Fremdkapitals bis zu dessen Ausgabe für qualifizierte Vermögenswerte, werden von den aktivierbaren Kosten dieser Vermögenswerte abgezogen.

Alle sonstigen Fremdkapitalkosten werden in der Periode erfolgswirksam erfasst, in der sie anfallen.

Zuwendungen der öffentlichen Hand

Der Uzin Utz Konzern bilanziert Zuwendungen der öffentlichen Hand gemäß IAS 20 „Bilanzierung und Darstellung von Zuwendungen der öffentlichen Hand“ nur bei Bestehen einer angemessenen Sicherheit, dass der Konzern die dazugehörigen Bedingungen, die mit den Zuwendungen in Verbindung stehen, erfüllen wird und die Zuwendungen auch gewährt werden. Die Zuwendungen werden erfolgswirksam in den Perioden erfasst, in denen die entsprechenden Aufwendungen anfallen, die die Zuwendungen der öffentlichen Hand kompensieren sollen.

Dem Konzern wurden Zuwendungen der öffentlichen Hand gewährt. Eine der Zuwendungen, die er im Jahr 2015 erhielt, beläuft sich auf 289 TEUR. Diese Zuwendungen sind an die Bedingung gebunden, dass auf dem Grundstück ein produzierendes Unternehmen für 15 aufeinander folgende Jahre aktiv ist. Die Produktionsstätte wurde Mitte 2015 operativ tätig. Zusätzlich wurde im Jahr 2018 ein Beschäftigungszuschuss in Höhe von 129 TEUR unter der Bedingung gewährt, dass zwischen dem 15. Januar 2019 und dem 31. Dezember 2023 18 Vollzeitmitarbeiter beschäftigt werden. Diese Bedingung gilt als erfüllt und der Zuschuss wurde als sonstiger Ertrag verbucht.

Des Weiteren wurde dem Konzern im Jahr 2021 ein Zuschuss in Höhe von rd. 441 TEUR für ein Grundstück, auf dem eine weitere Produktionsstätte gebaut wird, gewährt. Der Zuschuss ist seit der Fertigstellung der Baumaßnahme in der Bilanz unter „Sachanlagen“ erfasst. Die Bedingung für die Gewährung des Zuschusses war, dass das entsprechende Grundstück bis zum 08. Februar 2021 gekauft wurde. Neben diesem Zuschuss gibt es noch weitere Zuwendungen in Höhe von rd. 1.324 TEUR, die an weitere Bedingungen geknüpft sind. Eine Mindestinvestition von ca. 17.226 TEUR in Immobilien, eine Mindestinvestition von ca. 8.415 TEUR in persönliches Eigentum, die Erlangung eines Belegungszertifikats für eine Anlage mit einer Fläche von mindestens 125.000 m² und die Schaffung von 42 Arbeitsplätzen bis zum 31. Dezember 2024, wobei der Wohnsitz für diese Arbeitsplätze festgelegt werden muss, sind zu erfüllen. Aufgrund von Lieferengpässen durch die COVID-19 Pandemie wurde die Frist für das Belegungszertifikat auf den 30. Juni 2023 verlängert. Im Berichtsjahr 2023 erhielt die amerikanische Gesellschaft das Belegungszertifikat und hat somit diese Bedingung erfüllt. Die verbleibenden Zuschüsse werden dem Konzern zur Verfügung gestellt, wenn alle Verpflichtungen kumulativ erfüllt sind. Siehe hierzu auch Kapitel Eventualverbindlichkeiten und sonstige finanzielle Verpflichtungen.

Der Vorteil eines öffentlichen Darlehens zu einem unter dem Marktzins liegenden Zinssatz wird wie eine Zuwendung der öffentlichen Hand behandelt und mit der Differenz zwischen den erhaltenen Zahlungen und dem beizulegenden Zeitwert eines Darlehens zum Marktzins bewertet. Der Uzin Utz Konzern weist eine erstklassige Bonität auf was sich durch geringe Bankmargen bei laufenden Kontokorrentkrediten und langfristige Darlehen widerspiegelt. Im Jahr 2023 wurde ein Förderkredit der KFW in Anspruch genommen, der dem De-minimis-Prinzip entspricht und fast vollständig ausgeschöpft wurde.

Die Liquiditätsausstattung und -steuerung im Uzin Utz Konzern war für das komplette Jahr 2023 stets sichergestellt.

Eventualschulden und -forderungen

Eventualschulden werden in der Bilanz nicht angesetzt. Sie werden im Anhang angegeben, außer wenn die Möglichkeit eines Abflusses von Ressourcen mit wirtschaftlichem Aufwand sehr unwahrscheinlich ist. Eventualforderungen werden in der Bilanz nicht angesetzt. Sie werden jedoch im Anhang angegeben, wenn der Zufluss wirtschaftlichen Nutzens wahrscheinlich ist.

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, die zusätzliche Informationen zur Lage der Gesellschaft zum Bilanzstichtag liefern (berücksichtigungspflichtige Ereignisse), werden im Abschluss bilanziell berücksichtigt. Nicht bilanziell zu berücksichtigende Ereignisse nach dem Bilanzstichtag werden im Anhang, soweit sie wesentlich sind, angegeben.

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