Risikomanagementsystem
Als international agierendes Unternehmen unterliegen wir einer Vielzahl von internen und externen Entwicklungen und Ereignissen, die das Erreichen von finanziellen und nichtfinanziellen Zielen in wesentlichem Maße beeinflussen können. Erfolgreiches und zielgerichtetes Chancen- und Risikomanagement sind daher integrale Bestandteile der Unternehmenssteuerung.
Hierzu verfügen wir über ein System zur Identifizierung, Erfassung, Bewertung und Kontrolle von gegenwärtigen und zukünftigen geschäftlichen und finanziellen Risiken. Gleichwohl handelt es sich hierbei um ein System, das im Rahmen der kontinuierlichen Verbesserung einem permanenten Optimierungsprozess unterliegt.
Die Elemente des Risikomanagementsystems sind:
- die Risikoidentifizierung
- die Risikobewertung
- das Risikoreporting
- die Risikosteuerung
Struktur des Risikomanagementsystems des Uzin Utz Konzern
Vorstand / Aufsichtsrat
Der Vorstand von Uzin Utz trägt die Gesamtverantwortung für ein effektives Risikomanagementsystem. Er berichtet dem Aufsichtsrat mindestens zweimal pro Jahr detailliert über das Risikomanagementsystem. Dabei hat der Aufsichtsrat die Aufgabe, gemeinsam mit dem Vorstand, bestandsgefährdenden Risiken frühzeitig entgegenzuwirken sowie die Angemessenheit und Funktionsweise des Risikomanagementsystems zu überprüfen und so den Risiken entgegenzusteuern.
Risikomanagement
Der Risk Manager, welcher direkt an den Finanzvorstand berichtet, ist für die operative Ausführung und Koordinierung des Risikomanagementsystems verantwortlich. Er sammelt die Risk-Maps aller Gesellschaften, bewertet diese auf Konzernebene und stellt fest, ob bestandsgefährdende Risiken vorliegen. Aufbauend auf dieser Risikoanalyse erstellt er das Risikoreporting an den Vorstand und Aufsichtsrat.
Landesgesellschaften
Die Verantwortung für Identifikation, Bewertung, und Berichterstattung von Risiken liegt bei den operativen Gesellschaften. Diese identifizieren ihre Risiken mit Hilfe des konzernweiten Risikokatalogs und bewerten die identifizierten Risiken in einer konzernweit einheitlichen Risk-Map, welche bspw. Kriterien wie den Schadenserwartungswert oder die Eintrittswahrscheinlichkeit enthält. Weiterführende Hilfestellungen sowie aktiver Support beim Erfassen der Risiken in den Risk-Maps werden durch den Risk Manager sichergestellt. Diese Risk-Maps werden über ein Projekttool durch alle Risk-Owner sowie alle Gesellschaften erfasst und nach der Freigabe des lokalen Geschäftsführers an den Risk Manager berichtet. Hierbei wird den gesetzlichen Vorschriften innerhalb der Risikoberichterstattung der Einzelgesellschaften Sorge getragen. Jedes Einzelrisiko eines Risk-Owners muss bevor eine Verarbeitung durch den Risk Manager stattfinden kann, durch den jeweiligen lokalen Geschäftsführer überprüft und freigegeben werden. Somit ist sichergestellt, dass die Geschäftsführung der Einzelgesellschaften jederzeit über alle Risikobereiche der jeweiligen Gesellschaft informiert ist.
Prozess des Risikomanagementsystems
Durch den Risikomanagementprozess, der gemäß § 91 Abs. 2 AktG eingerichtet ist, ist es uns möglich, alle wesentlichen und / oder den Fortbestand des Unternehmens gefährdenden Entwicklungen frühzeitig erkennen zu können. Dies wird durch einheitliche Rahmenbedingungen und Standards für die Ausgestaltung der Risikoidentifizierung im Konzern gesetzt.
Das gesamte Risikomanagementsystem ist darauf ausgerichtet, bestandsgefährdende Risiken frühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls gegenzusteuern sowie die Erreichung der geschäftlichen Ziele abzusichern. Die Grundsätze, Richtlinien, Prozesse und Verantwortlichkeiten des internen Risikomanagementsystems sind definiert und etabliert. Im Wesentlichen umfasst das Risikomanagementsystem die folgenden Risikogruppen:
- Umfeld- und Branchenrisiken
- Produktrisiken
- finanzwirtschaftliche Risiken
- Risiken im Bereich der Produktion und der wesentlichen IT-gestützten Prozesse
- Investitionsrisiken
- Beschaffungs-, Lieferanten- und Rohstoffpreisrisiken
- Personalrisiken
Neben risikoindividuellen Bewältigungsmaßnahmen gelten eine sicherheitsorientierte kaufmännisch-vorsichtige Unternehmensführung, ein angemessener Versicherungsschutz und unternehmensweit gültige Richtlinien und Anweisungen als Basis des risikobewussten Handelns.
Für den Bereich der Finanzinstrumente gelten die Ausführungen in den Teilen „Finanzlage“ und „Finanzwirtschaftliche Risiken“ dieses Berichts. Darüber hinaus sind die Ergebnis- und Liquiditätsrisiken der Finanzanlagen in Form eines Früherkennungssystems abgebildet. Die Hauptelemente hierbei sind ein detailliertes Monatsberichtswesen über alle wesentlichen GuV-Positionen und ein quartalsweiser Report der Beteiligungsgesellschaften hinsichtlich der Entwicklung des allgemeinen Umfelds, dem Forderungs- und Vorratsrisiko sowie der Liquiditäts- / Finanzierungssituation. Regelmäßige Auditgespräche in den Beteiligungsgesellschaften, konzernweit gültige Bilanzierungsrichtlinien sowie verpflichtende, direkte Kommunikationswege der Geschäftsführer der Beteiligungsgesellschaften mit dem Vorstand der Uzin Utz SE in allen wesentlichen Angelegenheiten stellen die restlichen Hauptelemente dar.
Identifizierte Risiken werden anhand eines speziellen Gewichtungssystems in verschiedene Risikokategorien eingeteilt. Hierbei handelt es sich um folgende Risikokategorien:
- Unbedeutendes Risiko
- Niedriges Risiko
- Mittleres Risiko
- Hohes Risiko
- Bestandsgefährdendes Risiko
Das angewendete Gewichtungssystem setzt sich aus diversen Eigenschaften der Risiken zusammen, wie z. B. die Eintrittswahrscheinlichkeiten, das Schadensausmaß und qualitativen Kriterien wie z. B. den getroffenen Maßnahmen zur Reduzierung der Risiken, einer etwaigen Einstufung des Risikos als Frühwarnindikator oder dem zeitlichen Überprüfungsturnus des Risikos. Anhand dieses qualitativen Gewichtungssystems werden die Risiken in die oben genannten Kategorien eingeordnet und an den Vorstand berichtet. Die finanziell bezifferbaren Risiken werden zusätzlich anhand der Risikotragfähigkeit von Uzin Utz bewertet.
Prozessunabhängige Überwachung
Der Abschlussprüfer von Uzin Utz - als unabhängige externe Instanz im Rahmen der Konzernabschlussprüfung - überprüft das Risikomanagementsystem gemäß § 91 Abs. 2 AktG auf seine Angemessenheit zur Risikoidentifikation, -bewertung, -steuerung und hinsichtlich des Risikoreportings.