Allgemeiner Teil

Die EU-Taxonomie als Teil des European Green Deal

Das erklärte Ziel der Europäischen Union - unter Einbezug des Pariser Klimaabkommens - ist es, bis 2050 klimaneutral zu werden. Die Weichen hierfür werden durch den European Green Deal gestellt, welcher als wichtiger Treiber die „EU Action Plan Sustainable Finance“-Strategie enthält. Hierbei sollen Kapitalflüsse gezielt in nachhaltige Investitionen umgelenkt, Nachhaltigkeit im Risikomanagement berücksichtigt und Transparenz sowie Langfristigkeit gefördert werden.

Ein wesentliches Instrument zur Umlenkung der Finanzströme in nachhaltige und zukunftsfähige Wirtschaftsaktivitäten ist die EU-Taxonomie-Verordnung (EU-Verordnung (EU) 2020/852; kurz: „EU-Taxonomie"). Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem, welches ein einheitliches Verständnis von nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten in der EU schaffen und die Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen besser vergleichbar machen soll.

Die EU-Taxonomie beinhaltet folgende sechs Umweltziele:

1. Klimaschutz

2. Anpassung an den Klimawandel

3. Nachhaltige Nutzung und Schutz der Wasser- und Meeresressourcen

4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft

5. Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung

6. Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme

Zum Stand der Erstellung dieses Geschäftsberichts sind die Wirtschaftstätigkeiten bei allen sechs Umweltzielen auf ihre Taxonomiefähigkeit sowie bei den ersten beiden Umweltzielen auf ihre Taxonomiekonformität zu überprüfen.

Der delegierte Rechtsakt zur EU-Taxonomie ist erstmalig seit dem Berichtsjahr 2021 anzuwenden. Der Inhalt und die Darstellung der EU-Taxonomie-Verordnung wird durch die Delegierte Verordnung 2021/2178 vom 6. Juli 2021 definiert und durch die Delegierte Verordnung 2022/1214 vom 9. März 2022 sowie den sechs Anhängen zur delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 ergänzt. Nach dem Ende des Geschäftsjahres 2023 veröffentlichte EU-Dokumente zur weiteren Klarstellung konnten im Rahmen des vorliegenden Geschäftsberichts nicht mehr berücksichtigt werden. Durch die Pflicht zur Offenlegung nichtfinanzieller Informationen (EU-Richtlinie 2014/95/EU) fällt Uzin Utz seit dem Geschäftsjahr 2021 unter die Berichtspflicht zur EU-Taxonomie.

Offenlegung

Uzin Utz berichtet über die Taxonomiefähigkeit und Taxonomiekonformität der eigenen Wirtschaftstätigkeiten gemäß den im Geschäftsjahr 2023 veröffentlichten EU-Dokumenten zur EU-Taxonomie. Weiterführend werden Informationen zum Prozess der Bewertung der Taxonomiefähigkeit und Taxonomiekonformität bereitgestellt. Berücksichtigt werden alle vollkonsolidierten Gesellschaften des Uzin Utz Konzerns.

Berichtet wird anhand der Kennzahlen Umsatz, Investitionen (CapEx) sowie Betriebskosten (OpEx). Es wird jeweils eine Verhältniszahl berechnet, um die taxonomiefähigen, taxonomiekonformen sowie die nicht taxonomiefähigen Anteile dieser Kennzahlen zu bestimmen. Der Nenner wird dabei durch die gesamten Umsätze, CapEx sowie OpEx im definierten Rahmen der EU-Taxonomie gebildet. Der Zähler ergibt sich aus den taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Anteilen der entsprechenden Kennzahlen. Dabei sind die Kennzahlen folgendermaßen definiert:

Umsatzerlöse sind gemäß Richtlinie (EU) 2021/2139 Anhang I in Verbindung mit der Richtlinie 2013/34/EU als Nettoumsätze mit Waren oder Dienstleistungen einschließlich immaterieller Güter gemäß International Accounting Standard (IAS) 1 definiert. Dies entspricht den Angaben über die Nettoumsatzerlöse in der Gesamtergebnisrechnung.

Die Investitionen (CapEx) sind definiert als Zugänge an Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten im betrachteten Geschäftsjahr vor Abschreibungen und Neubewertungen, einschließlich solcher aus Neubewertungen und Wertminderungen im betrachteten Geschäftsjahr und ohne Änderungen des beizulegenden Zeitwerts. So werden gemäß EU-Taxonomie-Verordnung Investitionen in Sachanlagen (IAS 16), immaterielle Vermögenswerte (IAS 38), als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien (IAS 40) und Nutzungsrechte aus Leasingverträgen (IFRS 16) berücksichtigt. Leasingverhältnisse, die nicht zur Anerkennung eines Nutzungsrechts an dem Vermögenswert führen, sind dabei nicht als Investitionsausgaben zu berücksichtigen.

Die Betriebskosten (OpEx) umfassen laut EU-Taxonomie direkte und nicht kapitalisierte Kosten, die sich auf Forschung und Entwicklung, Gebäudesanierungsmaßnahmen, kurzfristiges Leasing, Wartung und Reparatur beziehen. Darüber hinaus werden alle sonstigen direkten Aufwendungen für die laufende Instandhaltung von Sachanlagen berücksichtigt, die vom Unternehmen selbst oder von beauftragten Dritten durchgeführt werden, an die Tätigkeiten ausgelagert wurden, die erforderlich sind, um den kontinuierlichen und effizienten Betrieb der Sachanlagen zu gewährleisten. Diese Definition ist eng gefasst und berücksichtigt nur den beschriebenen Teil und damit nicht alle Betriebskosten eines Unternehmens.

Eine Doppel- bzw. Mehrfachzählung bei der Zuordnung der Umsatz-, CapEx- und OpEx-Kennzahlen über die Wirtschaftstätigkeiten wird dadurch vermieden, dass jede Wirtschaftstätigkeit bei Feststellung ihrer Taxonomiefähigkeit nur einmalig erfasst und gekennzeichnet wird, unabhängig davon, in welchen der sechs Umweltziele diese Wirtschaftstätigkeit aufgeführt ist. Über entsprechende Kontrollinstrumente bei der Erfassung der Daten und der Berechnung der Kennzahlen werden Doppelzählungen ausgeschlossen.

Taxonomiefähigkeit (Taxonomy eligability)

Eine Wirtschaftstätigkeit liegt vor, wenn Ressourcen wie Kapital, Waren, Arbeit, Fertigungstechniken oder Zwischenprodukte zum Zweck der Produktion von bestimmten Waren oder Dienstleistungen zusammengefügt werden. Hauptmerkmale sind der Einsatz von Ressourcen, ein Produktionsprozess und die produzierten Erzeugnisse (Waren oder Dienstleistungen). Wenn ein Unternehmen Umsätze erzielt, Investitionsausgaben (CapEx) oder Betriebsausgaben (OpEx) tätigt, die mit einer im delegierten Rechtsakt beschriebenen Wirtschaftstätigkeit verbunden sind, dann ist eine Tätigkeit taxonomiefähig. Die taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten sind grundsätzlich in der Lage einen wesentlichen Beitrag zu einem der in der EU-Taxonomie definierten Umweltziele zu leisten. Vor allem große Industrien mit CO2-intensiven Wirtschaftstätigkeiten werden in der EU-Taxonomie-Verordnung berücksichtigt. Nicht jede Wirtschaftstätigkeit ist aktuell Inhalt im delegierten Rechtsakt der EU-Taxonomie.

Taxonomiekonformität (Taxonomy alignment)

Gemäß Artikel 3 der EU-Taxonomie und den darin festgelegten Kriterien, gilt eine Wirtschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig, also taxonomiekonform, wenn zusätzlich zur Taxonomiefähigkeit folgende drei Kriterien gleichermaßen erfüllt werden:

  • Es wird durch die Erfüllung der technischen Bewertungskriterien (TSC) ein wesentlicher Beitrag zur Verwirklichung eines oder mehrerer Umweltziele der EU-Taxonomie geleistet.
  • Es wird nicht zu einer Verletzung der anderen Umweltziele beigetragen (Do no significant harm (DNSH)-Prinzip).
  • Es werden die festgelegten Kriterien der Mindeststandards für Arbeits- und Menschenrechte (Minimum Safeguards) eingehalten.

Vorgehen Uzin Utz

Um die Aktualität der Informationen zur Umsetzung der EU-Taxonomie zu gewährleisten, werden jährlich Hintergrundrecherchen zum European Green Deal und zur EU-Taxonomie-Verordnung durchgeführt. Aufgrund der Erweiterung und Anpassung der Richtlinien zur EU-Taxonomie wurde der bestehende Prozess hinterfragt und an die neuen Gegebenheiten angepasst. Zur Analyse der Geschäftstätigkeiten von Uzin Utz wurden alle Geschäftsbereiche ermittelt und anschließend in die Klassifikation der Wirtschaftszweige der EU eingeordnet (NACE-Codes).

Prüfung der Taxonomiefähigkeit

Für das Geschäftsjahr 2023 werden erstmals taxonomiefähige und taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten von Uzin Utz anhand der Kennzahlen (Umsätze, CapEx, OpEx) berichtet. Im ersten Schritt wurden hierfür die taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten identifiziert und im zweiten Schritt auf deren Taxonomiekonformität geprüft.

1. Umsätze gemäß EU-Taxonomie

In der EU-Taxonomie-Verordnung wird eine Klassifizierung ökologisch nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten festgelegt. Diese Klassifizierung orientiert sich an der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der EU (NACE-Codes).

Das Geschäftsmodell des Uzin Utz Konzerns stellt die klare Fokussierung auf die Kernkompetenz Boden mit seinen acht Sortimentsbereiche dar. Als weltweit agierender Komplettanbieter entwickelt Uzin Utz umfassende Systemlösungen und bietet seinen Kunden von bauchemischen Produktsystemen und Oberflächenveredelungen bis hin zu Maschinen für die Bodenbearbeitung ein breites Sortiment an. Daher wurden die Wirtschaftstätigkeiten anhand der Produktkategorien bestimmt und in die Systematik der Wirtschaftszweige eingeordnet. In der folgenden Tabelle sind diese Zuordnungen aufgeschlüsselt dargestellt.

Sortiments
bereich
 Sektor gemäß NACE-Codes Prüfung der Beschreibung der Wirtschaftstätigkeiten in den Delegierten Rechtsverordnungen
UZIN 20.52
Herstellung von Verlegewerkstoffen (u.a. Bodenbelags-und Parkettklebstoffe) im Bereich Fußböden (Estrich, Boden, Parkett)
 Die Herstellung von Klebstoffen oder anderen Materialien für das Verlegen von Fußböden ist in den technischen Bewertungskriterien der EU-Taxonomie nicht inkludiert.
Switchtec 22.21
Herstellung von Platten, Folien, Schläuchen und Profilen aus Kunststoffen
 Die Herstellung von Platten, Folien, Schläuchen und Profilen aus Kunststoffen ist in den technischen Bewertungskriterien der EU-Taxonomie nicht inkludiert.
WOLFF 28.24, 28.49 & 46.62
Herstellung von Maschinen und Spezialwerkzeugen zur Untergrundvorbereitung und Verlegung von Bodenbelägen
 Die Herstellung von Maschinen und Spezialwerkzeugen zur Untergrundvorbereitung und Verlegung von Bodenbelägen ist in den technischen Bewertungskriterien der EU-Taxonomie nicht inkludiert.
PALLMANN 20.30
Herstellung von Verlegewerkstoffen für die Neuverlegung, Renovierung und Werterhaltung von Parkettfußböden sowie Herstellung von Reinigungs-
und Pflegemitteln für Bodenbeläge
 Die Herstellung von Verlegewerkstoffen für Parkettböden sowie die Herstellung von Reinigungs-und Pflegemitteln ist in den technischen Bewertungs-kriterien der EU-Taxonomie nicht inkludiert.
RZ 20.41
Herstellung von Reinigungs-und
Pflegeprodukten für alle Arten
von Bodenbelägen
 Die Herstellung von Reinigungs-und Pflegeprodukten für alle Arten von Bodenbelägen ist in den technischen Bewertungskriterien der EU-Taxonomie nicht inkludiert.
arturo 22.23
Herstellung von Kunstharzböden
 Die Herstellung von Kunstharzböden ist in den technischen Bewertungskriterien der EU-Taxonomie nicht inkludiert.
codex 23.64
Herstellung von Verlegewerkstoffen für Fliesen und Naturstein
 Die Herstellung von Fliesenverlegewerkstoffen ist in den technischen Bewertungskriterien der EU-Taxonomie nicht inkludiert.
Pajarito 25.73
Herstellung von Handwerkzeugen
 Die Herstellung von Handwerkzeugen ist in den technischen Bewertungskriterien der EU-Taxonomie nicht inkludiert.

Die Bezugnahme auf die NACE-Wirtschaftszweige in der EU-Taxonomie-Verordnung ist dabei nur indikativ und nicht als vollständig zu verstehen. Daher kann eine Wirtschaftstätigkeit der Beschreibung einer Tätigkeit und den Technischen Bewertungskriterien des Delegierten Rechtsakts (vgl. sechs Anhänge der delegierten Verordnung (EU) 2021/2139, (EU) 2023/2485 und (EU) 2023/2486) entsprechen, auch wenn der NACE-Sektor der Wirtschaftstätigkeit nicht explizit in den entsprechenden Anhängen der Delegierten Verordnung aufgeführt ist. Aus diesem Grund wurden zusätzlich potentiell zutreffende Tätigkeiten und deren Beschreibung in den Delegierten Rechtsverordnungen (EU) 2021/2139, (EU) 2022/1214, (EU) 2023/2485 sowie (EU) 2023/2486 ausführlich beleuchtet. Eine genaue Prüfung ergab, dass für das Geschäftsjahr 2023 erstmals taxonomiefähige Umsätze für den Konzern ausgewiesen werden können. Durch die Erweiterung der Umweltziele im Jahr 2023 werden die Umsätze der Produktgruppe elektrischer- und elektronischer Geräte im Rahmen des Umweltziels der Kreislaufwirtschaft als taxonomiefähig deklariert. Auch wenn der Anteil der taxonomiefähigen Umsätze gering ist, bedeutet dies jedoch nicht, dass die Aktivitäten von Uzin Utz den Umweltzielen der EU widersprechen. Das Screening der Wirtschaftstätigkeiten auf Taxonomie-Relevanz ist ein fortlaufender Prozess, der kontinuierlich stattfindet.

Die Umsätze gemäß EU-Taxonomie belaufen sich im Geschäftsjahr auf 22.023 TEUR (0 TEUR), was einem Anteil von 4,6 % (0 %) an den gesamten betrieblichen Umsatzerlösen des Konzerns in Höhe von 479.337 TEUR (487.134 TEUR) entspricht.

Umsatzerlöse 2023 2022
  TEUR % TEUR %
Taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten 22.023 4,6 0 0,0
Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten 457.314 95,4 487.134 100,0
Umsatzerlöse (gesamt) 479.337 100,0 487.134 100,0

2. Investitionen - CapEx gemäß EU-Taxonomie

Die weltweit tätige Unternehmensgruppe weist mit ihren 30 vollkonsolidierten Produktions- und Vertriebsunternehmen eine Vielzahl an Investitionen auf. Unter Berücksichtigung von Kosten-Nutzen-Aspekten erfolgte ein Screening der Wirtschaftsaktivitäten in Bezug auf Investitionen, gemäß der Definition der EU-Taxonomie und einem sich daraus ableitenden Katalog der für Uzin Utz relevanten Kategorien.

Mithilfe des Katalogs analysierten alle Gesellschaften ihre im Betrachtungszeitraum realisierten Investitionen und kategorisierten diese. Im Nachgang wurden alle aufgeführten Investitionen nochmals zentral geprüft, ob andere nicht im Katalog enthaltene Investitionen, die Teil der EU-Taxonomie sind, getätigt wurden.

Die Investitionen, gemäß der Definition der EU-Taxonomie, ergeben sich aus dem Folgenden (in Klammern ist die Wirtschaftstätigkeit gemäß EU-Taxonomie aufgeführt, die der Investition zuzuordnen ist), sofern diese im Anlagevermögen aktiviert wurden:

  • Kauf von Containern zur Abfalltrennung (Sammlung und Beförderung von nicht gefährlichen Abfällen in der Abfallstelle getrennten Fraktionen)
  • Kauf und Leasing von Lastkraftwägen (Güterbeförderung im Straßenverkehr)
  • Kauf und Leasing von Personenkraftwagen (Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen)
  • Kauf und Leasing von Fahrrädern (Betrieb von Vorrichtungen zur persönlichen Mobilität, Radverkehrslogistik)
  • Installation von Wallboxen zum Laden von Elektrofahrzeugen (Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen)
  • elektrische Wärmepumpen (Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien)
  • Photovoltaik-/Solaranlagen (Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien (Photovoltaik-Anlagen))
  • Bau (Neubau), Kauf oder Leasing von Gebäuden (Erwerb von und Eigentum an Gebäuden)
  • Investition in Server und Rechenzentren (Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten)
  • Investition zur Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten
  • Renovierung von Gebäuden (Renovierung von bestehenden Gebäuden)

Die taxonomiefähigen Investitionen von Uzin Utz wurden gemäß EU-Taxonomieverordnung jeweils in das Verhältnis zu den Gesamtinvestitionen gesetzt. Die Gesamtinvestitionen sind die Summe der Zugänge der Sachanlagen, der immateriellen Vermögenswerte, der Nutzungsrechte sowie die Zugänge von Investment Properties gemäß IAS 40 (ohne Erträge aus Neubewertung).

Die Investitionen gemäß EU-Taxonomie betragen im Geschäftsjahr 12.572 TEUR (28.969 TEUR), dies entspricht einem Anteil von 45,9 % (61,5 %) an den gesamten Konzerninvestitionen in Höhe von 27.388 TEUR (47.134 TEUR).

Investitionen (CapEx) 2023 2022
  TEUR % TEUR %
Taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten 12.572 45,9 28.969 61,5
Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten 14.817 54,1 18.165 38,5
Gesamtinvestitionen 27.388 100,0 47.134 100,0

3. Betriebsausgaben - OpEx gemäß EU-Taxonomie

Der Begriff der OpEx in der Definition der EU-Taxonomie berücksichtigt nicht alle Betriebsausgaben des Uzin Utz Konzerns. Uzin Utz bilanziert nach dem Gesamtkostenverfahren. Aus diesem Grunde wurden die zu berichtenden OpEx im Sinne der EU-Taxonomie über die Auswertung von Sachkonten identifiziert. Es handelt sich dabei größtenteils um Entwicklungs-, Wartungs- und Reparaturaufwendungen sowie kurzfristiges Leasing. Über eine Datenabfrage wurden die relevanten Betriebsausgaben von jeder Konzerngesellschaft zur Verfügung gestellt, analysiert und zentral ausgewertet.

Als produzierende und vertreibende Unternehmensgruppe sind die wesentlichen Kostentreiber die Materialaufwendungen (47,2 % von den Gesamtbetriebsausgaben) zur Produktion der Produkte sowie die Personalkosten (27,8 % von den Gesamtbetriebsausgaben), die entlang der Wertschöpfungskette von der Herstellung bis zum Vertrieb dieser Produkte anfallen. Die Entwicklungs-, Wartungs- und Reparaturkosten sowie kurzfristiges Leasing sind dadurch im Verhältnis eher gering einzustufen. Auf die Ermittlung der taxonomiefähigen OpEx, wird daher aufgrund des hohen prozessualen Aufwands verzichtet. Somit ist der Anteil der Betriebskosten über alle Sortimentsbereiche gemäß EU-Taxonomie im Vergleich zu den Gesamtbetriebsausgaben nicht erheblich und Uzin Utz wendet nach dem Grundsatz der Wesentlichkeit das Vereinfachungswahlrecht nach der delegierten Rechtsverordnung (EU) 2021/2178 Anhang I 1.1.3.2 an.

Die Aufwendungen gemäß EU-Taxonomie belaufen sich im Geschäftsjahr auf 19.139 TEUR (16.973 TEUR), dies entspricht einem Anteil von 4,3 % (3,7 %) an den gesamten Betriebskosten des Konzerns in Höhe von 450.325 TEUR (458.850 TEUR). Durch die Anwendung des Vereinfachungswahlrechts ergibt sich ein Ausweis der taxonomiefähigen Betriebsausgaben in Höhe von 0 TEUR (0 TEUR).

Betriebsaufwendungen (OpEx) 2023 2022
  TEUR % TEUR %
Taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten 0 0,0 0 0,0
Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten 450.325 100,0 458.850 100,0
Gesamtbetriebsaufwendungen 450.325 100,0 458.850 100,0

Prüfung der Taxonomiekonformität

Aufgrund der bestehenden Taxonomiefähigkeit der aufgelisteten Wirtschaftszweige ist eine Überprüfung der Umsätze und Investitionen (CapEx) auf Taxonomiekonformität erforderlich. Der Nachweis eines Beitrags zur Erreichung eines der Umweltziele, der für den Beleg der Taxonomiekonformität erforderlich wäre, ist jedoch noch nicht erbracht. Darüber hinaus sind die erforderlichen Prozesse zur Einhaltung der Minimum Safeguards im Konzern noch nicht vollständig etabliert. Diese werden im Einklang mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gestaltet, um bestehende Synergien zu nutzen.

Bei den Betriebsausgaben (OpEx) wird im Rahmen der Wesentlichkeit beim Berichten der taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten vom Vereinfachungswahlrecht nach der delegierten Rechtsverordnung (EU) 2021/2178 Anhang I 1.1.3.2 Gebrauch gemacht. Aus diesem Grund wird darauf verzichtet, eine separate Normtabelle für die OpEx auszuweisen.

Geschäftsjahr 2023 Kriterien für einen wesentlichen Beitrag DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche Beeinträchtigung")
Wirtschaftstätigkeiten Code(s) Umsatz Anteil
Umsatz, 2023
 Klimaschutz Anpassung
an den
Klimawandel
 Wasser-und
Meeresressourcen
 Kreislauf-
wirtschaft
 Umwelt-
verschmutzung
 Biologische
Vielfalt und
Ökosysteme
 Klimaschutz Anpassung
an den
Klimawandel
 Wasser-und
Meeresressourcen
 Kreislauf-
wirtschaft
 Umwelt-
verschmutzung
 Biologische Vielfalt
und Ökosysteme
 Mindest-
schutz
 Anteil taxonomie-
konformer (A1)
oder taxonomiefähiger
Umsatz (A2),
2022
 Kategorie
(ermöglichende
Tätigkeiten)
 Kategorie
(Übergangstätigkeiten)
 TEUR % J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; J; N; J; N; J; N; J; N; J; N; J; N; % E T
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten
A.1. Ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten
(taxonomiekonform)
                                      
Umsatz ökologisch nachhaltiger
Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)
   0 0,0%                                
davon ermöglichende Tätigkeiten                                   E  
davon Übergangstätigkeiten                                     T
A.2 Umsatz taxonomiefähiger,
aber nicht taxonomiekonformer Tätigkeiten
       EL; N/EL EL; N/EL EL; N/EL EL; N/EL EL; N/EL EL; N/EL                    
Herstellung von Elektro-und
Elektronikgeräten
 CE 1.2 18.541 3,9 0% 0% 0% 100% 0% 0%                    
Reparatur, Wiederaufarbeitung und
Wiederaufbereitung
 CE 5.1 827 0,2 0% 0% 0% 100% 0% 0%                    
Verkauf von Ersatzteilen CE 5.2 2.623 0,5 0% 0% 0% 100% 0% 0%                    
Verkauf von Gebrauchtwaren CE 5.4 32 0,0 0% 0% 0% 100% 0% 0%                    
Umsatz taxonomiefähiger, aber
nicht taxonomiekonformer Tätigkeiten (A.2)
   22.023 4,6                                
Total (A.1. + A.2.)   22.023 4,6                                
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten                                 
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)   457.314 95,4                                
Gesamt (A +B)   479.337 100,0                                
Geschäftsjahr 2023 Kriterien für einen wesentlichen Beitrag DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche Beeinträchtigung") 
Wirtschaftstätigkeiten Code(s) CapEx Anteil
CapEx, 2023
 Klimaschutz Anpassung an
den Klimawandel
 Wasser-und
Meeresressourcen
 Kreislauf-
wirtschaft
 Umwelt
verschmutzung
 Biologische
Vielfalt und
Ökosysteme
 Klimaschutz Anpassung an
den Klimawandel
 Wasser-
und
Meeresressourcen
 Kreislauf-
wirtschaft
 Umwelt-
verschmutzung
 Biologische
Vielfalt und
Ökosysteme
 Mindestschutz Anteil
taxonomie-
konformer (A1)
oder taxonomiefähiger
CapEx (A2), 2022
 Kategorie
(ermöglichende Tätigkeiten)
 Kategorie
(Übergangstätigkeiten)
    TEUR % J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; J; N; J; N; J; N; J; N; J; N; J; N; % E T
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten                                      
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten
(taxonomiekonform)
                                      
- - 0 0,0% - - - - - - - - - - - - - 0% - -
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten
(taxonomiekonform)
   0 0,0%                                
davon ermöglichende Tätigkeiten                                   E  
davon Übergangstätigkeiten                                     T
A.2 CapEx taxonomiefähiger,
aber nicht taxonomiekonformer Tätigkeiten
       EL; N/EL EL; N/EL EL; N/EL EL; N/EL EL; N/EL EL; N/EL                    
Herstellung von Elektro-und
Elektronikgeräten
 CE 1.2 9 0,0% 0% 0% 0% 100% 0% 0%               -    
Sammlung und Transport nicht gefährlicher
und gefährlicher Abfälle
 CE 2.3 PPC 2.1 1 0,0% 100% 0% 0% 0% 0% 0%               -    
Betrieb von Vorrichtungen zur persönlichen Mobilität,
Radverkehrslogistik
 CCM 6.4
CCA 6.5
 116 0,4% 100% 0% 0% 0% 0% 0%               0,2%    
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen
und leichten Nutzfahrzeugen
 CCM 6.5
CCA 6.5
 6.459 23,6% 100% 0% 0% 0% 0% 0%               9,0%    
Güterbeförderung im Straßenverkehr CCM 6.6
CCA 6.6
 355 1,3% 100% 0% 0% 0% 0% 0%               -    
Neubau CCM 7.1
CCA 7.1
CE 3.1
 3.789 13,8% 100% 0% 0% 0% 0% 0%               43,0%    
Renovierung bestehender Gebäude CCM 7.2
CCA 7.2
CE 3.2
 123 0,4% 100% 0% 0% 0% 0% 0%               0,2%    
Installation, Wartung und Reparatur von
energieeffizienten Geräten
 CCM 7.3
CCA 7.3
 102 0,4% 100% 0% 0% 0% 0% 0%               -    
Installation, Wartung und Reparatur von
Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden
(und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen)
 CCM 7.4
CCA 7.4
 65 0,2% 100% 0% 0% 0% 0% 0%               0,4%    
Installation, Wartung und Reparatur von
Technologien für erneuerbare Energien
(Photovoltaik/Solar-Anlagen, Wärmepumpen, Windkraft)
 CCM 7.6
CCA 7.6
 684 2,5% 100% 0% 0% 0% 0% 0%               1,9%    
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden CCM 7.7
CCA 7.7
 500 1,8% 100% 0% 0% 0% 0% 0%               6,5%    
Datenverarbeitung, Hosting und
damit verbundene Tätigkeiten
 CCM 8.1
CCA 8.1
 369 1,3% 100% 0% 0% 0% 0% 0%               -    
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Tätigkeiten (A.2)   12.572 45,9%                                
Total (A.1. + A.2.)   12.572 45,9%                                
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten                                      
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)   14.817 54,1%                                
Gesamt (A +B)   27.388 100%                                

Ulm, 27. März 2024

Der Vorstand

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