EU-Taxonomie
Allgemeiner Teil
Die EU-Taxonomie als Teil des European Green Deal
Das erklärte Ziel der Europäischen Union - unter Einbezug des Pariser Klimaabkommens - ist es, bis 2050 klimaneutral zu werden. Die Weichen hierfür werden durch den European Green Deal gestellt, welcher als wichtiger Treiber die „EU Action Plan Sustainable Finance“-Strategie enthält. Hierbei sollen Kapitalflüsse gezielt in nachhaltige Investitionen umgelenkt, Nachhaltigkeit im Risikomanagement berücksichtigt und Transparenz sowie Langfristigkeit gefördert werden.
Ein wesentliches Instrument zur Umlenkung der Finanzströme in nachhaltige und zukunftsfähige Wirtschaftsaktivitäten ist die EU-Taxonomie-Verordnung (EU-Verordnung (EU) 2020/852; kurz: „EU-Taxonomie"). Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem, welches ein einheitliches Verständnis von nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten in der EU schaffen und die Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen besser vergleichbar machen soll.
Die EU-Taxonomie beinhaltet folgende sechs Umweltziele:
Der delegierte Rechtsakt zur EU-Taxonomie ist erstmalig seit dem Berichtsjahr 2021 anzuwenden. Der Inhalt und die Darstellung der EU-Taxonomie-Verordnung wird durch die Delegierte Verordnung 2021/2178 vom 6. Juli 2021 definiert und durch die Delegierte Verordnung 2022/1214 vom 9. März 2022 sowie den sechs Anhängen zur delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 ergänzt. Nach dem Ende des Geschäftsjahres 2024 veröffentlichte EU-Dokumente zur weiteren Klarstellung konnten im Rahmen des vorliegenden Geschäftsberichts nicht mehr berücksichtigt werden. Durch die Pflicht zur Offenlegung nichtfinanzieller Informationen (EU-Richtlinie 2014/95/EU) fällt Uzin Utz seit dem Geschäftsjahr 2021 unter die Berichtspflicht zur EU-Taxonomie. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Geschäftsberichts sind die Wirtschaftsaktivitäten für alle sechs Umweltziele auf ihre Taxonomiefähigkeit und Taxonomiekonformität zu überprüfen.
Offenlegung
Uzin Utz berichtet über die Taxonomiefähigkeit und Taxonomiekonformität der eigenen Wirtschaftstätigkeiten gemäß den im Geschäftsjahr 2024 veröffentlichten EU-Dokumenten zur EU-Taxonomie. Weiterführend werden Informationen zum Prozess der Bewertung der Taxonomiefähigkeit und Taxonomiekonformität bereitgestellt. Berücksichtigt werden alle vollkonsolidierten Gesellschaften des Uzin Utz Konzerns.
Berichtet wird anhand der Kennzahlen Umsatz, Investitionen (CapEx) sowie Betriebskosten (OpEx). Es wird jeweils eine Verhältniszahl berechnet, um die taxonomiefähigen, taxonomiekonformen sowie die nicht taxonomiefähigen Anteile dieser Kennzahlen zu bestimmen. Der Nenner wird dabei durch die gesamten Umsätze, CapEx sowie OpEx im definierten Rahmen der EU-Taxonomie gebildet. Der Zähler ergibt sich aus den taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Anteilen der entsprechenden Kennzahlen. Dabei sind die Kennzahlen folgendermaßen definiert:
Umsatzerlöse sind gemäß Richtlinie (EU) 2021/2139 Anhang I in Verbindung mit der Richtlinie 2013/34/EU als Nettoumsätze mit Waren oder Dienstleistungen einschließlich immaterieller Güter gemäß International Accounting Standard (IAS) 1 definiert. Dies entspricht den Angaben über die Nettoumsatzerlöse in der Gesamtergebnisrechnung.
Die Investitionen (CapEx) sind definiert als Zugänge an Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten im betrachteten Geschäftsjahr vor Abschreibungen und Neubewertungen, einschließlich solcher aus Neubewertungen und Wertminderungen im betrachteten Geschäftsjahr und ohne Änderungen des beizulegenden Zeitwerts. So werden gemäß EU-Taxonomie-Verordnung Investitionen in Sachanlagen (IAS 16), immaterielle Vermögenswerte (IAS 38), als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien (IAS 40) und Nutzungsrechte aus Leasingverträgen (IFRS 16) berücksichtigt. Leasingverhältnisse, die nicht zur Anerkennung eines Nutzungsrechts an dem Vermögenswert führen, sind dabei nicht als Investitionsausgaben zu berücksichtigen.
Die Betriebskosten (OpEx) umfassen laut EU-Taxonomie direkte und nicht kapitalisierte Kosten, die sich auf Forschung und Entwicklung, Gebäudesanierungsmaßnahmen, kurzfristiges Leasing, Wartung und Reparatur beziehen. Darüber hinaus werden alle sonstigen direkten Aufwendungen für die laufende Instandhaltung von Sachanlagen berücksichtigt, die vom Unternehmen selbst oder von beauftragten Dritten durchgeführt werden, an die Tätigkeiten ausgelagert wurden, die erforderlich sind, um den kontinuierlichen und effizienten Betrieb der Sachanlagen zu gewährleisten. Diese Definition ist eng gefasst und berücksichtigt nur den beschriebenen Teil und damit nicht alle Betriebskosten eines Unternehmens.
Eine Doppel- oder Mehrfachzählung bei der Zuordnung der Umsatz-, CapEx- und OpEx-Kennzahlen im Rahmen der Wirtschaftstätigkeiten wird durch einheitliche Prozesse und klare Abgrenzungsmechanismen verhindert. Jede Wirtschaftstätigkeit wird bei der Feststellung ihrer Taxonomiefähigkeit eindeutig identifiziert und einmalig erfasst, unabhängig davon, in welchen der sechs Umweltziele sie berücksichtigt wird. Zur Vermeidung von Doppelzählungen kommen strukturierte Kontrollinstrumente zum Einsatz, darunter präzise Abgrenzungs- und Zuordnungsrichtlinien, umfassende Dokumentationen zur Datenerfassung und KPI-Berechnung sowie mehrstufige Prüfmechanismen. Diese Maßnahmen gewährleisten eine konsistente und regelkonforme Berichterstattung.
Taxonomiefähigkeit (Taxonomy eligibility)
Eine Wirtschaftstätigkeit liegt vor, wenn Ressourcen wie Kapital, Waren, Arbeit, Fertigungstechniken oder Zwischenprodukte zum Zweck der Produktion von bestimmten Waren oder Dienstleistungen zusammengefügt werden. Hauptmerkmale sind der Einsatz von Ressourcen, ein Produktionsprozess und die produzierten Erzeugnisse (Waren oder Dienstleistungen). Wenn ein Unternehmen Umsätze erzielt, Investitionsausgaben (CapEx) oder Betriebsausgaben (OpEx) tätigt, die mit einer im delegierten Rechtsakt beschriebenen Wirtschaftstätigkeit verbunden sind, dann ist eine Tätigkeit taxonomiefähig. Die taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten sind grundsätzlich in der Lage einen wesentlichen Beitrag zu einem der in der EU-Taxonomie definierten Umweltziele zu leisten. Vor allem große Industrien mit CO2-intensiven Wirtschaftstätigkeiten werden in der EU-Taxonomie-Verordnung berücksichtigt. Nicht jede Wirtschaftstätigkeit ist aktuell Gegenstand des delegierten Rechtsaktes der EU-Taxonomie.
Taxonomiekonformität (Taxonomy alignment)
Gemäß Artikel 3 der EU-Taxonomie und den darin festgelegten Kriterien, gilt eine Wirtschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig, also taxonomiekonform, wenn zusätzlich zur Taxonomiefähigkeit folgende drei Kriterien gleichermaßen erfüllt werden:
- Es wird durch die Erfüllung der technischen Bewertungskriterien (TSC) ein wesentlicher Beitrag zur Verwirklichung eines oder mehrerer Umweltziele der EU-Taxonomie geleistet.
- Es wird nicht zu einer Verletzung der anderen Umweltziele beigetragen (Do no significant harm (DNSH)-Prinzip).
- Es werden die festgelegten Kriterien der Mindeststandards für Arbeits- und Menschenrechte (Minimum Safeguards) eingehalten.
Vorgehen Uzin Utz
Um die Aktualität der Rechtsgrundlagen im Zusammenhang mit der Umsetzung der EU-Taxonomie sicherzustellen, werden jährlich umfassende Recherchen zu den Entwicklungen des European Green Deal sowie der EU-Taxonomie-Verordnung durchgeführt. Auf Grundlage von Anpassungen und Erweiterungen der Taxonomie-Vorgaben sowie bereitgestellter Umsetzungshilfen wird der bestehende Prozess kontinuierlich überprüft und an neue regulatorische Anforderungen angepasst. Im Rahmen der Analyse der Geschäftstätigkeiten von Uzin Utz wurden sämtliche Geschäftsbereiche systematisch untersucht. Dabei erfolgte eine detaillierte Prüfung der wirtschaftlichen Aktivitäten, die anschließend den entsprechenden NACE-Codes (Klassifikation der Wirtschaftszweige der EU) zugeordnet wurden.
Prüfung der Taxonomiefähigkeit
Für das Geschäftsjahr 2024 berichtet Uzin Utz über taxonomiefähige und taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten gemäß den vorgeschriebenen Kennzahlen Umsatz, CapEx und OpEx (Betriebsaufwendungen). Der Prozess erfolgte in zwei Schritten: Zunächst wurden die taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten identifiziert, anschließend wurde ihre Taxonomiekonformität geprüft. Im Rahmen der detaillierten Analyse wurden alle durch die EU-Taxonomie definierten Wirtschaftsaktivitäten systematisch auf ihre Relevanz für die Geschäftstätigkeiten von Uzin Utz geprüft und zugeordnet. Das Screening erfolgte getrennt für die Kennzahlen Umsatz, CapEx und OpEx, um eine präzise Zuordnung und Bewertung der Aktivitäten zu gewährleisten. Die Durchführung des Screenings lag in der Verantwortung der Fachbereiche Controlling und Nachhaltigkeit, die in enger Zusammenarbeit mit den jeweils für die spezifischen Wirtschaftsaktivitäten relevanten Fachbereichen die Analyse und Zuordnung vorgenommen haben. Dieses strukturierte Vorgehen stellt sicher, dass die Berichterstattung sowohl den regulatorischen Anforderungen entspricht als auch eine vollständige Darstellung ermöglicht.
1. Umsätze gemäß EU-Taxonomie
In der EU-Taxonomie-Verordnung wird eine Klassifizierung ökologisch nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten festgelegt. Diese Klassifizierung orientiert sich an der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der EU (NACE-Codes).
Das Geschäftsmodell des Uzin Utz Konzerns stellt die klare Fokussierung auf die Kernkompetenz Boden mit seinen acht Sortimentsbereiche dar. Als weltweit agierender Komplettanbieter entwickelt Uzin Utz umfassende Systemlösungen und bietet seinen Kunden von bauchemischen Produktsystemen und Oberflächenveredelungen bis hin zu Maschinen für die Bodenbearbeitung ein breites Sortiment an. Daher wurden die Wirtschaftstätigkeiten anhand der Produktkategorien bestimmt und in die Systematik der Wirtschaftszweige eingeordnet. In der folgenden Tabelle sind diese Zuordnungen aufgeschlüsselt dargestellt.
Sortimentsbereich | Beschreibung des Sortimentsbereichs | Sektor gemäß NACE-Codes | Prüfung der Beschreibung der Wirtschaftstätigkeiten in den Delegierten Rechtsverordnungen | |||
UZIN | Herstellung von Verlegewerkstoffen (u.a. Bodenbelags-und Parkettklebstoffe) im Bereich Fußböden (Estrich, Boden, Parkett) | 20.52 Herstellung von Klebstoffen 23.64 Herstellung von Mörtel und anderem Beton (Trockenbeton) | Die Herstellung von Klebstoffen oder anderen Materialien wie Mörtel und Beton für das Verlegen von Fußböden ist in den Wirtschaftsaktivitäten der EU-Taxonomie nicht inkludiert. | |||
Switchtec | Herstellung von doppelseitigen Klebefolien aus Kunststoff mit Klebstoffbeschichtung | 22.21 Herstellung von Platten, Folien, Schläuchen und Profilen aus Kunststoffen | Die Herstellung von Platten, Folien, Schläuchen und Profilen aus Kunststoffen ist in den Wirtschaftsaktivitäten der EU-Taxonomie nicht inkludiert. | |||
WOLFF | Herstellung von Maschinen und Spezialwerkzeugen zur Untergrundvorbereitung und Verlegung von Bodenbelägen | 28.24 Herstellung von handgeführten Werkzeugen mit Motorantrieb 28.49 Herstellung von sonstigen Werkzeugmaschinen 46.62 Großhandel mit Werkzeugmaschinen | Die Herstellung von Maschinen und Spezialwerkzeugen zur Untergrundvorbereitung und Verlegung von Bodenbelägen ist in den Wirtschaftsaktivitäten des Umweltziels der Kreislaufwirtschaft inkludiert. | |||
PALLMANN | Herstellung von Verlegewerkstoffen für die Neuverlegung, Renovierung und Werterhaltung von Parkettfußböden sowie Herstellung von Reinigungs- und Pflegemitteln für Bodenbeläge | 20.30 Herstellung von Anstrichmitteln, Druckfarben und Kitten | Die Herstellung von Verlegewerkstoffen für Parkettböden sowie die Herstellung von Reinigungs-und Pflegemitteln ist in den Wirtschaftsaktivitäten der EU-Taxonomie nicht inkludiert. | |||
RZ | Herstellung von Reinigungs-und Pflegeprodukten für alle Arten von Bodenbelägen | 20.41 Herstellung von Seifen, Wasch-, Reinigungs-und Poliermitteln | Die Herstellung von Reinigungs-und Pflegeprodukten für alle Arten von Bodenbelägen ist in den Wirtschaftsaktivitäten der EU-Taxonomie nicht inkludiert. | |||
arturo | Herstellung von Bodenbeschichtungen aus Kunstharz | 22.23 Herstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen | Die Herstellung von Kunstharzböden ist in den Wirtschaftsaktivitäten der EU-Taxonomie nicht inkludiert. | |||
codex | Herstellung von Verlegewerkstoffen für Fliesen und Naturstein | 23.64 Herstellung von Mörtel und anderem Beton (Trockenbeton) | Die Herstellung von Fliesenverlegewerkstoffen ist in den Wirtschaftsaktivitäten der EU-Taxonomie nicht inkludiert. | |||
Pajarito | Herstellung von Handwerkzeugen | 25.73.1 Herstellung von Handwerkzeugen | Die Herstellung von Handwerkzeugen ist in den Wirtschaftsaktivitäten der EU-Taxonomie nicht inkludiert. |
Die Bezugnahme auf die NACE-Wirtschaftszweige in der EU-Taxonomie-Verordnung ist dabei nur indikativ und nicht als vollständig zu verstehen. Daher kann eine Wirtschaftstätigkeit der Beschreibung einer Tätigkeit und den Technischen Bewertungskriterien des Delegierten Rechtsakts (vgl. sechs Anhänge der delegierten Verordnung (EU) 2021/2139, (EU) 2023/2485 und (EU) 2023/2486) entsprechen, auch wenn der NACE-Sektor der Wirtschaftstätigkeit nicht explizit in den entsprechenden Anhängen der Delegierten Verordnung aufgeführt ist. Aus diesem Grund wurden zusätzlich potentiell zutreffende Tätigkeiten und deren Beschreibung in den Delegierten Rechtsverordnungen (EU) 2021/2139, (EU) 2022/1214, (EU) 2023/2485 sowie (EU) 2023/2486 ausführlich beleuchtet.
Die Prüfung der gemäß EU-Taxonomie definierten wirtschaftlichen Aktivitäten hat ergeben, dass für das Geschäftsjahr 2024 taxonomiefähige Umsätze für Uzin Utz ausgewiesen werden können. Mit der Erweiterung der Umweltziele im Jahr 2023 fallen die Umsätze der Produktgruppe Elektro- und Elektronikgeräte, und damit die Umsätze der Business Unit Wolff (NACE-Code: 28.24 Herstellung von handgeführten motorbetriebenen Werkzeugen), unter das Umweltziel der Kreislaufwirtschaft und werden somit als taxonomiefähig klassifiziert. Bei der Erfassung der relevanten Elektro- und Elektronikartikel wurde eine klare Separierung zu den Nicht-Elektrogeräten vorgenommen, um eine präzise Berichterstattung sicherzustellen.
Im Zusammenhang mit dem Umsatzstrom des Verkaufs von Elektro- und Elektronikartikeln wurden weitere Umsatzströme im Rahmen des Umweltzieles der Kreislaufwirtschaft als relevant für Uzin Utz identifiziert. Diese Bewertung erfolgt auf Grundlage der jeweiligen technischen Bewertungskriterien, die den NACE-Code 28.24 für die Herstellung von handgeführten motorbetriebenen Werkzeugen explizit berücksichtigen. Zu den als prüfungsrelevant eingestuften Umsatzströmen zählen:
- Reparatur, Wiederaufarbeitung und Wiederaufbereitung (5.1)
- Verkauf von Ersatzteilen (5.2)
- Vorbereitung zur Wiederverwendung von Altprodukten und Produktkomponenten (5.3)
- Verkauf von Gebrauchtwaren (5.4)
Über die genannten Umsatzströme des Umweltziels der Kreislaufwirtschaft hinaus wurde ein weiterer relevanter Umsatzstrom im Bereich der Stromerzeugung durch Photovoltaikanlagen als relevant identifiziert, der dem ersten Umweltziel Beitrag zum Klimaschutz zugeordnet wird.
Der derzeit geringe Anteil der taxonomiefähigen Umsätze am Gesamtumsatz von Uzin Utz ist nicht als Indikator dafür zu werten, dass die wirtschaftlichen Aktivitäten des Unternehmens den Umweltzielen der EU entgegenstehen. Ein wesentlicher Grund hierfür liegt darin, dass der Großteil der Geschäftsfelder von Uzin Utz aktuell nicht in der EU-Taxonomie berücksichtigt wird. Die systematische Überprüfung und Bewertung von Wirtschaftstätigkeiten im Hinblick auf ihre Taxonomie-Relevanz erfolgen als integraler Bestandteil eines kontinuierlichen Prozesses.
Die taxonomiefähigen Umsätze belaufen sich im Geschäftsjahr auf 19.599 TEUR (22.023), was einem Anteil von 4,1 % (4,6) an den gesamten betrieblichen Umsatzerlösen des Konzerns in Höhe von 476.034 TEUR (479.337) entspricht.
Umsatzerlöse | 2024 | 2023 | ||||||
TEUR | % | TEUR | % | |||||
Taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten | 19.599 | 4,1 | 22.023 | 4,6 | ||||
Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten | 456.435 | 95,9 | 457.314 | 95,4 | ||||
Umsatzerlöse (gesamt) | 476.034 | 100,0 | 479.337 | 100,0 |
2. Investitionen - CapEx gemäß EU-Taxonomie
Die weltweit tätige Unternehmensgruppe weist mit ihren 30 vollkonsolidierten Produktions- und Vertriebsunternehmen eine Vielzahl an Investitionen auf. Unter Berücksichtigung von Kosten-Nutzen-Aspekten erfolgte ein Screening der Wirtschaftsaktivitäten in Bezug auf Investitionen, gemäß der Definition der EU-Taxonomie und einem sich daraus ableitenden Katalog der für Uzin Utz relevanten Kategorien.
Mithilfe des Katalogs analysierten alle Gesellschaften ihre im Betrachtungszeitraum realisierten Investitionen und kategorisierten diese. Im Nachgang wurden alle aufgeführten Investitionen nochmals zentral geprüft, ob andere nicht im Katalog enthaltene Investitionen, die Teil der EU-Taxonomie sind, getätigt wurden.
Die Investitionen, gemäß der Definition der EU-Taxonomie, ergeben sich aus der folgenden Auflistung (in Klammern ist die Wirtschaftstätigkeit gemäß EU-Taxonomie aufgeführt, die der Investition zuzuordnen ist), sofern diese im Anlagevermögen aktiviert wurden:
Investitionen mit Bezug zu taxonomiekonformen Prozessen und Wirtschaftstätigkeiten
Umweltziel: Kreislaufwirtschaft
- Investition im Zusammenhang mit der Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten
- Investition im Zusammenhang mit der Reparatur, Wiederaufarbeitung und Wiederaufbereitung von Elektro- und Elektronikgeräten (5.1)
- Investition im Zusammenhang mit dem Verkauf von Ersatzteilen der Elektro- und Elektronikgeräte (5.2)
- Investitionen im Zusammenhang mit der Vorbereitung zur Wiederverwendung von Altprodukten und Produktkomponenten von Elektro- und Elektronikgeräten (5.3)
- Investitionen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Gebrauchtwaren der Produktgruppe Elektro- und Elektronikgeräte (5.4)
Investitionen zum Erwerb von Produkten taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten
Umweltziel: Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel
- Kauf von Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung (4.1 Stromerzeugung mittels Photovoltaik-Technologie)
- Kauf von Batteriespeichern (4.10 Speicherung von Strom)
- Elektrische Wärmepumpen (4.16 Installation und Betrieb elektrischer Wärmepumpen)
- Kauf und Leasing von Fahrrädern (6.4 Betrieb von Vorrichtungen zur persönlichen Mobilität, Radverkehrslogistik)
- Kauf und Leasing von Personenkraftwagen (6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen)
- Kauf und Leasing von Lastkraftwägen (6.6 Güterbeförderung im Straßenverkehr)
- Investitionen in neue Gebäude (7.1 Neubau)
- Hoch- und Tiefbauarbeiten (7.2 Renovierung von bestehenden Gebäuden)
- Energieeffiziente Sanierung von Gebäuden (7.3 Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Gebäuden)
- Installation von Wallboxen zum Laden von Elektrofahrzeugen (7.4 Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen)
- Investition in die Gebäudeautomatisierung (7.5 Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden)
- Photovoltaik-/Solaranlagen (7.6 Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien)
- Kauf oder Leasing von Gebäuden (7.7 Erwerb von und Eigentum an Gebäuden)
- Server und Rechenzentren (8.1 Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten)
Die taxonomiefähigen Investitionen von Uzin Utz wurden gemäß EU-Taxonomieverordnung jeweils in das Verhältnis zu den Gesamtinvestitionen gesetzt. Die Gesamtinvestitionen sind die Summe der Zugänge der Sachanlagen, der immateriellen Vermögenswerte, der Nutzungsrechte sowie die Zugänge von Investment Properties gemäß IAS 40 (ohne Erträge aus Neubewertung).
Die Investitionen gemäß EU-Taxonomie betragen im Geschäftsjahr 7.930 TEUR (12.572), dies entspricht einem Anteil von 38,0 % (45,9) an den gesamten Konzerninvestitionen in Höhe von 20.895 TEUR (27.388).
Investitionen (CapEx) | 2024 | 2023 | ||||||
TEUR | % | TEUR | % | |||||
Taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten | 7.930 | 38,0 | 12.572 | 45,9 | ||||
Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten | 12.965 | 62,0 | 14.817 | 54,1 | ||||
Gesamtinvestitionen | 20.895 | 100,0 | 27.388 | 100,0 |
3. Betriebsausgaben - OpEx gemäß EU-Taxonomie
Der Begriff der OpEx in der Definition der EU-Taxonomie berücksichtigt nicht alle Betriebsausgaben des Uzin Utz Konzerns. Uzin Utz bilanziert nach dem Gesamtkostenverfahren. Aus diesem Grunde wurden die zu berichtenden OpEx im Sinne der EU-Taxonomie über die Auswertung von Sachkonten identifiziert. Es handelt sich dabei größtenteils um Entwicklungs-, Wartungs- und Reparaturaufwendungen sowie kurzfristiges Leasing. Über eine Datenabfrage wurden die relevanten Betriebsausgaben von jeder Konzerngesellschaft zur Verfügung gestellt, analysiert und zentral ausgewertet.
Als produzierende und vertreibende Unternehmensgruppe sind die wesentlichen Kostentreiber die Materialaufwendungen (44,4 % von den Gesamtbetriebsausgaben) zur Produktion der Produkte sowie die Personalkosten (29,2 % von den Gesamtbetriebsausgaben), die entlang der Wertschöpfungskette von der Herstellung bis zum Vertrieb dieser Produkte anfallen. Die Entwicklungs-, Wartungs- und Reparaturkosten sowie kurzfristiges Leasing sind dadurch im Verhältnis eher gering einzustufen. Auf die Ermittlung der taxonomiefähigen OpEx, wird aufgrund des hohen prozessualen Aufwands verzichtet. Somit ist der Anteil der Betriebskosten über alle Sortimentsbereiche gemäß EU-Taxonomie im Vergleich zu den Gesamtbetriebsausgaben nicht erheblich und Uzin Utz wendet nach dem Grundsatz der Wesentlichkeit das Vereinfachungswahlrecht nach der delegierten Rechtsverordnung (EU) 2021/2178 Anhang I 1.1.3.2 an.
Die Aufwendungen gemäß EU-Taxonomie belaufen sich im Geschäftsjahr auf 21.469 TEUR (19.139), dies entspricht einem Anteil von 4,9 % (4,3) an den gesamten Betriebskosten des Konzerns in Höhe von 440.897 TEUR (450.325). Durch die Anwendung des Vereinfachungswahlrechts ergibt sich ein Ausweis der taxonomiefähigen Betriebsausgaben in Höhe von 0 TEUR (0).
Betriebsaufwendungen (OpEx) | 2024 | 2023 | ||||||
TEUR | % | TEUR | % | |||||
Taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten | 0 | 0,0 | 0 | 0,0 | ||||
Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten | 440.897 | 100,0 | 450.325 | 100,0 | ||||
Gesamtbetriebsaufwendungen | 440.897 | 100,0 | 450.325 | 100,0 |
Prüfung der Taxonomiekonformität
1. Umsätze gemäß EU-Taxonomie
Die EU-Taxonomie-Verordnung setzt für den Ausweis taxonomiekonformer Umsätze die Erfüllung spezifischer technischer Bewertungskriterien voraus. Diese Kriterien sind darauf ausgelegt, den wesentlichen Beitrag einer wirtschaftlichen Tätigkeit zu einem der definierten Umweltziele nachzuweisen.
Für die Bewertung der technischen Konformität erfordert die EU-Taxonomie in für Uzin Utz relevanten Umsatzströmen unter anderem folgende Nachweise:
- Förderung von Langlebigkeit und Reparierbarkeit: Nachweis, dass Produkte so gestaltet sind, dass sie eine verlängerte Nutzungsdauer aufweisen. Dies schließt den modularen Aufbau, die Verfügbarkeit von Ersatzteilen und Reparaturanleitungen sowie Maßnahmen zur Unterstützung von Reparaturen und Wartungen ein.
- Recyclingfähigkeit und Wiederverwendung: Nachweis, dass Produkte so gestaltet sind, dass sie nach ihrer Nutzungsdauer einfach zerlegt und recycelt werden können. Die Gestaltung sollte die Trennbarkeit der Materialien fördern und den Einsatz von Komponenten, die das Recycling erschweren, vermeiden.
- Nachhaltige Beschaffung und Lieferkette: Sicherstellung, dass die Rohstoffe und Materialien in Übereinstimmung mit anerkannten Umweltstandards und nachhaltigen Praktiken beschafft werden, um eine umweltverträgliche Wertschöpfungskette zu gewährleisten.
Zum aktuellen Zeitpunkt stehen uns nicht alle erforderlichen Informationen und Nachweise zur Verfügung, um eine vollständige und abschließende Bewertung der Konformität unserer wirtschaftlichen Tätigkeiten mit den technischen Bewertungskriterien vorzunehmen. Insbesondere fehlen uns Detailangaben zu den technischen Spezifikationen einzelner Prozesse und Produkte sowie belastbare Daten zur Einhaltung spezifischer Schwellenwerte. Ohne diese Nachweise können wir derzeit keine Umsatzerlöse als taxonomiekonform ausweisen.
2. Investitionen - CapEx gemäß EU-Taxonomie
Gemäß den Vorgaben der EU-Taxonomie-Verordnung haben wir die taxonomiefähigen Investitionen (CapEx) des Berichtszeitraums geprüft, um deren Taxonomiekonformität zu bewerten. Unsere Investitionen umfassen Projekte in Bereichen wie z. B. Photovoltaikanlagen und einen elektrifizierten Fuhrpark, die potenziell einen Beitrag zu den Umweltzielen der EU-Taxonomie leisten könnten. Zur Beurteilung der Taxonomiekonformität wurde versucht, entsprechende Zertifikate und Nachweise über die Einhaltung der DNSH-Kriterien und der technischen Bewertungskriterien von unseren Zulieferern einzuholen. Diese sollten belegen, dass die zugrunde liegenden wirtschaftlichen Tätigkeiten die Anforderungen der Konformitätsprüfung gemäß EU-Taxonomie erfüllen. Trotz intensiver Bemühungen konnten von den Lieferanten nur vereinzelt die betreffenden Bestätigungen über die Einhaltung der Konformitätskriterien eingeholt werden.
3. Betriebsausgaben - OpEx gemäß EU-Taxonomie
Bei den Betriebsausgaben (OpEx) wird im Rahmen der Wesentlichkeit beim Berichten der taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten vom Vereinfachungswahlrecht nach der delegierten Rechtsverordnung (EU) 2021/2178 Anhang I 1.1.3.2 Gebrauch gemacht. Aus diesem Grund wird darauf verzichtet, eine separate Normtabelle für die OpEx auszuweisen.
Geschäftsjahr | 2024 | Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche Beeinträchtigung") | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wirtschaftstätigkeiten | Code(s) | Umsatz | Anteil Umsatz, 2024 | Klima- schutz | Anpassung an den Klimawandel | Wasser-und Meeresressourcen | Kreislauf- wirtschaft | Umwelt- verschmutzung | Biologische Vielfalt und Ökosysteme | Klimas- chutz | Anpassung an den Klimawandel | Wasser-und Meeresressourcen | Kreislauf- wirtschaft | Umwelt- verschmutzung | Biologische Vielfalt und Ökosysteme | Mindest- schutz | Anteil taxonomiekonformer (A1) oder taxonomiefähiger Umsatz (A2), 2023 | Kategorie (ermöglichende Tätigkeiten) | Kategorie (Übergangstätigkeiten) | |||||||||||||||||||
TEUR | % | J; N; N/EL | J; N; N/EL | J; N; N/EL | J; N; N/EL | J; N; N/EL | J; N; N/EL | J; N; | J; N; | J; N; | J; N; | J; N; | J; N; | J; N; | % | E | T | |||||||||||||||||||||
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
A.1. Ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
- | - | 0 | 0,0 | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | 0,0% | - | - | |||||||||||||||||||
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | 0 | 0,0 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
davon ermöglichende Tätigkeiten | E | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
davon Übergangstätigkeiten | T | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
A.2 Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Tätigkeiten | EL; N/EL | EL; N/EL | EL; N/EL | EL; N/EL | EL; N/EL | EL; N/EL | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Stromerzeugung mittels Photovoltaik-Technologie | CCM 4.1 CCA 4.1 | 24 | 0,0% | EL | EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | 0,0% | ||||||||||||||||||||||||||||
Herstellung von Elektro-und Elektronikgeräten | CE 1.2 | 15.715 | 3,3% | N/EL | N/EL | N/EL | EL | N/EL | N/EL | 3,9% | ||||||||||||||||||||||||||||
Reparatur, Wiederaufarbeitung und Wiederaufbereitung | CE 5.1 | 1.213 | 0,3% | N/EL | N/EL | N/EL | EL | N/EL | N/EL | 0,2% | ||||||||||||||||||||||||||||
Verkauf von Ersatzteilen | CE 5.2 | 2.605 | 0,5% | N/EL | N/EL | N/EL | EL | N/EL | N/EL | 0,5% | ||||||||||||||||||||||||||||
Verkauf von Gebrauchtwaren | CE 5.4 | 41 | 0,0% | N/EL | N/EL | N/EL | EL | N/EL | N/EL | 0,0% | ||||||||||||||||||||||||||||
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Tätigkeiten (A.2) | 19.599 | 4,1% | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Total (A.1. + A.2.) | 19.599 | 4,1% | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | 456.435 | 95,9% | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gesamt (A +B) | 476.034 | 100% |
Geschäftsjahr | 2024 | Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche Beeinträchtigung") | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wirtschaftstätigkeiten | Code(s) | CapEx | Anteil CapEx, 2024 | Klimaschutz | Anpassung an den Klimawandel | Wasser-und Meeresressourcen | Kreislauf- wirtschaft | Umwelt- verschmutzung | Biologische Vielfalt und Ökosysteme | Klimaschutz | Anpassung an den Klimawandel | Wasser-und Meeresressourcen | Kreislauf- wirtschaft | Umwelt- verschmutzung | Biologische Vielfalt und Ökosysteme | Mindestschutz | Anteil taxonomie- konformer (A1) oder taxonomiefähiger CapEx (A2), 2023 | Kategorie (ermöglichende Tätigkeiten) | Kategorie (Übergangstätigkeiten) | |||||||||||||||||||
TEUR | % | J; N; N/EL | J; N; N/EL | J; N; N/EL | J; N; N/EL | J; N; N/EL | J; N; N/EL | J; N; | J; N; | J; N; | J; N; | J; N; | J; N; | J; N; | % | E | T | |||||||||||||||||||||
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | CCM 6.5 CCA 6.5 | 1.243 | 5,9% | J | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | J | J | J | J | J | J | J | 0,0% | - | - | |||||||||||||||||||
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) | 1.243 | 5,9% | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
davon ermöglichende Tätigkeiten | E | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
davon Übergangstätigkeiten | T | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
A.2 CapEx taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Tätigkeiten | EL; N/EL | EL; N/EL | EL; N/EL | EL; N/EL | EL; N/EL | EL; N/EL | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Herstellung von Elektro-und Elektronikgeräten | CE 1.2 | 198 | 0,9% | N/EL | N/EL | N/EL | EL | N/EL | N/EL | 0,0% | ||||||||||||||||||||||||||||
Stromerzeugung mittels Photovoltaik-Technologie | CCM 4.1 CCA 4.1 | 149 | 0,7% | EL | EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | 0,0% | ||||||||||||||||||||||||||||
Installation und Betrieb elektrischer Wärmepumpen | CCM 4.16 CCA 4.16 | 244 | 1,2% | EL | EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | 0,0% | ||||||||||||||||||||||||||||
Betrieb von Vorrichtungen zur persönlichen Mobilität, Radverkehrslogistik | CCM 6.4 CCA 6.5 | 126 | 0,6% | EL | EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | 0,4% | ||||||||||||||||||||||||||||
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | CCM 6.5 CCA 6.5 | 4.508 | 21,6% | EL | EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | 23,6% | ||||||||||||||||||||||||||||
Güterbeförderung im Straßenverkehr | CCM 6.6 CCA 6.6 | 81 | 0,4% | EL | EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | 1,3% | ||||||||||||||||||||||||||||
Neubau | CCM 7.1 CCA 7.1 CE 3.1 | 6 | 0,0% | EL | EL | N/EL | EL | N/EL | N/EL | 13,8% | ||||||||||||||||||||||||||||
Renovierung bestehender Gebäude | CCM 7.2 CCA 7.2 CE 3.2 | 643 | 3,1% | EL | EL | N/EL | EL | N/EL | N/EL | 0,4% | ||||||||||||||||||||||||||||
Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten | CCM 7.3 CCA 7.3 | 219 | 1,0% | EL | EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | 0,4% | ||||||||||||||||||||||||||||
Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen) | CCM 7.4 CCA 7.4 | 38 | 0,2% | EL | EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | 0,2% | ||||||||||||||||||||||||||||
Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien (Photovoltaik/Solar-Anlagen, Wärmepumpen, Windkraft) | CCM 7.6 CCA 7.6 | 28 | 0,1% | EL | EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | 2,5% | ||||||||||||||||||||||||||||
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden | CCM 7.7 CCA 7.7 | 0 | 0,0% | EL | EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | 1,8% | ||||||||||||||||||||||||||||
Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten | CCM 8.1 CCA 8.1 | 447 | 2,1% | EL | EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | 1,3% | ||||||||||||||||||||||||||||
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Tätigkeiten (A.2) | 6.687 | 32,0% | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Total (A.1. + A.2.) | 7.930 | 38,0% | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | 12.965 | 62,0% | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gesamt (A +B) | 20.895 | 100% |
Ulm, 27. März 2025
Der Vorstand