PDF herunterladen

Produktverantwortung und Kundengesundheit

Kundengesundheit und -sicherheit in der Anwendungs- und Nutzungsphase von Produkten sind für uns maßgebend: beispielsweise durch Vermeidung von schädlichen Inhaltsstoffen, Lösemitteln und Emissionen in den Innenraum.

Bei UZIN UTZ liegt ein wichtiges Augenmerk auf dem Schutz der Gesundheit der Produktanwender und Endverbraucher. Dieser Ansatz spiegelt sich nicht nur in der Erfüllung gesetzlicher Vorschriften wider, sondern ist auch Ausdruck unserer eigenen Verpflichtung, Produkte zu entwickeln, die sowohl umweltfreundlich als auch sicher in der Anwendungs- und Nutzungsphase sind. Diese Verpflichtung ist ein zentraler Bestandteil unserer Entwicklungs- und Qualitätsprozesse und wird konsequent und mit Weitsicht an allen unseren Produktionsstandorten und über alle Marken hinweg umgesetzt.

Bei der Herstellung bauchemischer Produkte ist der Einsatz bestimmter Inhaltsstoffe, die möglicherweise kennzeichnungspflichtig sind, oft unumgänglich. Durch unser strenges Management von gefährlichen Stoffen und die enge Zusammenarbeit zwischen den Teams der Produktentwicklung und den Spezialisten für Regulierungsfragen in unserer Produktsicherheitsabteilung gelingt es uns, frühzeitig potenziell problematische Inhaltsstoffe zu identifizieren und ggf. zu substituieren. Beispielsweise setzt UZIN UTZ keine der in 2023 überarbeiteten CLP-​Verordnung definierten Stoffe mit nachgewiesener endokriner Wirkung ein, genauso wenig wie die neu zu kennzeichnenden Stoffe der Gefahrenklasse der persistenten, bioakkumulativen und toxischen Stoffe (sog. PBT-Stoffe). Durch diese Strategie können wir nicht nur die Sicherheit und Gesundheit unserer Kunden stetig verbessern, sondern nehmen dadurch gleichzeitig auch unsere Verantwortung gegenüber der Umwelt nachweisbar und glaubwürdig wahr. Unsere Bemühungen beschränken sich darüber hinaus nicht nur auf die Produktentwicklung, sondern beinhalten auch umfassende Schulungen und Informationsprogramme für unsere Kunden und Mitarbeiter. Durch diese Maßnahmen gewährleisten wir, dass alle Beteiligten über die sichere und effektive Nutzung unserer Produkte umfassend informiert sind.

UZIN UTZ verpflichtet sich somit nicht nur zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, sondern geht darüber hinaus, indem wir kontinuierlich nach Wegen suchen, unsere Produkte und Prozesse zu verbessern, um so die Gesundheit und Sicherheit unserer Kunden und der Umwelt zu schützen.

 

Wohngesundheit und Nachhaltigkeit im Fokus

Im Laufe des Jahres 2023 hat UZIN UTZ seine Initiativen zur Minderung des CO₂-Ausstoßes auf Produktebene, speziell bezogen auf Scope 3-Emissionen, weiter verstärkt. Eine Schlüsselrolle in diesen Bemühungen spielt der zunehmende Einsatz von biobasierten Rohstoffen, wobei das Biomassenbilanz-Verfahren eine besonders wichtige Komponente darstellt. Um die Transparenz und Außenkommunikation unserer Bestrebungen zu erhöhen, haben wir unser neues Nachhaltigkeitslabel ECO₂ CHOICE eingeführt. Weitere Informationen hierzu finden Sie im nächsten Abschnitt.

Parallel zu unseren Bestrebungen zur CO₂-Reduktion auf Produktebene bleibt die Reduktion flüchtiger organischer Stoffe – auch bekannt unter dem Begriff "VOC-Emissionen" - bei der Produktentwicklung ein zentrales Anliegen. In diesem Zusammenhang war das Jahr 2023 auch geprägt von notwendigen Vertragsverlängerungen unserer mit dem Blauen Engel gekennzeichneten Produkte. Diese Anpassung wurde erforderlich aufgrund verschärfter Anforderungen an die Konservierungsmittelgehalte bei Dispersionsprodukten und umfasste rund 20 verschiedene Produkte. Schließlich wurde auch im Jahr 2023 wieder die EMICODE EC 1 Plus-Quote der Marke UZIN ermittelt, die bei beeindruckenden 97,1 % lag, was nahezu dem hohen Niveau des Vorjahres entspricht. Diese Quote zeigt deutlich, dass wir neben der CO₂-Reduktion weiterhin großen Wert auf sehr emissionsarme Produkte legen. Dies ist nicht nur für Verarbeiter von Bedeutung, sondern insbesondere auch für Endnutzer, die sich ein sicheres und gesundheitsfreundliches Umfeld in ihren Wohnräumen wünschen.

Weitere Einzelheiten zu diesen Initiativen finden Sie im Abschnitt 'PLANET' unseres Berichts.

Wohngesunde Produkte, Uzin Utz SE (in %) 2023 2022 2021
Quote EMICODE EC 1 Plus / Blauer Engel (Bezogen auf Umsatz) 97,1 98,2 97,7
Quote EMICODE EC 1 Plus / Blauer Engel (Bezogen auf Verkaufsmenge) 96,1 97,9 97,7

ECO₂ CHOICE LABEL

Neues Nachhaltigkeitslabel ECO₂ CHOICE zeigt CO₂-Ersparnis an.

Im 'Planet-Jahr’ 2023 wollten wir unser Engagement für besonders nachhaltige Produktlösungen an die erste Stelle setzen. Dazu hat UZIN UTZ eigens ein Nachhaltigkeitslabel eingeführt. Das neue Nachhaltigkeitslabel ECO₂ CHOICE ist auf den Verpackungen der Produkte klar zu erkennen.

Die Marken UZIN, PALLMANN, Arturo und codex haben 2023 ausgewählte Produkte mit explizit angepasster Rezeptur definiert, die nachhaltige Lösungen der Bodenverarbeitung auf einem bestimmten Gebiet darstellen. Über den QR-Code auf der Verpackung oder durch die Übersichtsseite auf unserer Webseite (https://de.uzin-utz.com/eco2choice) erhält der Anwender und Verbraucher sofort alle relevanten Informationen zum GWP-Wert und damit zum CO₂-Fußabdruck des Produkts. Zudem können alle Hintergrundinformationen und die CO₂-Einsparung nachgelesen werden.

Nur Produkte mit nachhaltigen Rohstoffen – beispielsweise regionale oder mit Biomass Balance Rohstoffeinsatz produzierte – kommen in Betracht. „Mit dem neuen Nachhaltigkeitslabel möchten wir die Entscheidung für Bauprodukte, die weniger CO₂ erzeugen, einfacher machen“, erklärt Vorstandsmitglied Julian Utz. „Der Anwender kann selbst wählen, ob er einer nachhaltigeren Produktvariante im Sortiment den Vorzug geben möchte.“ Damit unterstützt UZIN UTZ den Europäischen Green Deal, mit dem die EU-Mitgliedstaaten bis 2050 klimaneutral werden und ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber dem Stand von 1990 senken wollen.

Nachhaltiges Bauen und Gebäudezertifizierungssysteme

Im Jahr 2023 stand nachhaltiges Bauen mehr denn je im Fokus, wobei es neben dem Schutz von Umwelt und Ressourcen auch um sozialen und wirtschaftlichen Nutzen geht. Sowohl nationale als auch internationale Gebäudezertifizierungssysteme wie BNB oder das aus den USA stammende LEED sind beispielhaft für die Umsetzung dieser Prinzipien. Eine bedeutende Weiterentwicklung speziell im Bereich der Fußbodenverlegewerkstoffe erfolgte 2023 durch die Verschärfung der Produktbewertungskriterien nach DGNB-Standard. Zur Erreichung der bestmöglichen DGNB-Qualitätsstufe 4 dürfen nun ausschließlich Verlegewerkstoffe eingesetzt werden, die mit EMICODE EC 1 Plus oder dem Blauen Engel nach DE-UZ 113 gekennzeichnet sind. Produkte, die lediglich EMICODE EC 1 aufweisen, erreichen hingegen keine DGNB-Qualitätsstufe mehr. Diese Verschärfung spiegelt den Trend zu immer strengeren Umwelt- und Gesundheitsstandards im Bauwesen wider. Nahezu alle Produkte der Marke UZIN, sowie weitere Produkte der Markensortimente erfüllen die neuen anspruchsvolleren DGNB-Standards und erreichen somit wie bislang die höchste Qualitätsstufe 4. Zudem erreichen uns mehr und mehr Nachfragen zum Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) des Bundes. Dieses Siegel zeichnet Produkte aus, die in umweltfreundlicher Herstellung und Nutzung eine Vorbildfunktion einnehmen und somit zur Verbesserung der Nachhaltigkeit im Bausektor beitragen. Auch bei diesem Siegel ist die Kennzeichnung des Produktes mit EMICODE EC 1 Plus und/oder dem Blauen Engel ein sicheres Erfüllungskriterium.

Produktinformationen und Sicherheitsdatenblätter

Für die sachgerechte Anwendung unserer Produkte stellt UZIN UTZ umfassende Produktinformationen wie beispielsweise technische Merkblätter und Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung. UZIN UTZ verwaltet rund 7.000 Sicherheitsdatenblätter für alle Konzernmarken in bis zu 20 verschiedenen Sprachen und hält diese auf unseren Webseiten und in verschiedenen Produktdatenbanken aktuell. Gleichzeitig werden unseren Kunden Sicherheitsdatenblätter auch auf elektronischem Wege über einen automatischen Versand per E-Mail zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus werden auf unseren Markenwebseiten eine Reihe weiterer Dokumente für unsere Produkte bereitgestellt. Darunter befinden sich neben regulatorisch geforderten Nachweisen auch Emissionszertifikate (z. B. EMICODE EC 1 Plus, Blauer Engel, M1, bauaufsichtliche Zulassungen), aber auch immer wichtiger werdende umweltbezogene Produktinformationen, wie Umweltproduktdeklarationen (EPD) oder Nachhaltigkeitsdatenblätter. Diese Dokumente stehen über unsere Markenhomepages beim jeweiligen Produkt allen Interessenten ohne vorherige Registrierung zum Download zur Verfügung.

Weitere regulatorische Themen

Auch die Entwicklung weiterer regulatorischer Themen im Bereich des Chemikalienrechts, national wie international, verfolgen wir aufmerksam und vorausschauend. So war das Berichtsjahr 2023 insbesondere geprägt durch die Maßnahmen zur Umsetzung der regulatorisch neu eingeführten Schulungspflicht zur Verarbeitung isocyanathaltiger Produkte, die EU-weit umgesetzt werden musste. Diese neue Beschränkung sieht vor, dass alle gewerblichen Anwender isocyanathaltiger Produkte spätestens ab August 2023 eine Schulung zum sicheren Umgang mit Isocyanaten erhalten müssen. Diese Verpflichtung betrifft nicht nur unsere Kunden, sondern in gleicher Weise auch alle Mitarbeiter unserer Konzerngesellschaften, die mit diesen Produkten in Berührung kommen. Parallel dazu unterstützen wir natürlich auch unsere von dieser Pflicht betroffene Kunden durch entsprechende Informationen auf unseren Markenwebseiten und bieten verschiedene Kontaktmöglichkeiten – telefonisch oder per E-Mail – bis hin zu Schulungsangeboten (Marke Arturo) an.

Im September 2023 wurde nach Jahren der Vorbereitung die Mikroplastik-Beschränkung der EU verabschiedet, die ein Verbot für Synthetische Polymer Mikropartikel (SPM) und SPM-haltige Gemische ab 0,01 % vorsieht, um deren negative Effekte auf Mensch und Umwelt zu reduzieren. Aufgrund der weit gefassten SPM-Definition sind auch Produkte wie Dispersionsklebstoffe, -grundierungen sowie pulverförmige Spachtelmassen und Fliesenkleber mit Dispersionspulvern partiell von der Beschränkungsvorschrift betroffen. Da es bei Anwendung dieser Produkte allerdings nicht zur Freisetzung von Mikroplastik in die Umwelt kommt, da die enthaltenen Kunststoffteilchen fest in die entstehende Produktmatrix eingebunden werden, gilt für diese Produkte kein Verbot, sondern eine Ausnahme. Es sind beim Inverkehrbringen lediglich bestimmte Kennzeichnungs- und Meldepflichten zu erfüllen. Die Produkte dürfen weiterhin in gewohnter Weise verkauft und verarbeitet werden. Einige dieser Produkte könnten aufgrund der Beschaffenheit der Polymerpartikel sogar komplett aus dem Anwendungsbereich der Beschränkung fallen, womit auch die Kennzeichnungs- und Meldepflichten entfallen würden.

Schließlich verfolgt UZIN UTZ auch in den kommenden Jahren sehr aufmerksam alle neuen chemikalienrechtlichen und umweltrelevanten Entwicklungen im Bereich Bauprodukte, insbesondere solche, die sich im Zusammenhang des Green Deal der EU abzeichnen. Zu nennen ist hier beispielsweise die überarbeitete Bauproduktenverordnung. Unmittelbar betroffen ist UZIN UTZ in allen Konzerngesellschaften von der angekündigten Schriftgrößenvorgabe auf Kennzeichnungsetiketten im Rahmen einer weiteren Überarbeitung der CLP-Verordnung, die voraussichtlich 2024 verabschiedet wird. Dies wird den Platzbedarf für Kennzeichnungstexte, insbesondere auf mehrsprachigen Produktetiketten, massiv erhöhen und die komplette Überarbeitung und Neugestaltung von Produktetiketten nach sich ziehen.

Nach oben